23.10.2018, 18:38
Heute wurde die Aufenthaltsduldung der Familie Kola, aufgrund des im Kieler Ministerium gestellten Härtefallantrages, um weitere 3 Monate, bis zum 22.01.2019, durch den Leiter der Ausländerbehörde in Eutin verlängert.
Somit hat die Härtefallkommission Zeit, bezüglich des gestellten Antrages auf Bleiberecht, eine sachliche Entscheidung zu treffen. Durch den Antrag auf Bleiberecht soll verhindert werden, dass die Familie durch eine Abschiebung auseinandergerissen wird und unsere Senioren nicht, von jetzt auf gleich, auf die Arbeitsleistung unserer Mitarbeiterin verzichten müssen.
Auch wenn es sich nur um eine Duldungsverlängerung handelt bleibt zu hoffen, dass die Abschiebung nicht dennoch innerhalb der 3 Monate erfolgt. Es liegt nach wie vor im Ermessenspielraum der Ausländerbehörde, die Abschiebung jederzeit vorzunehmen.
Die Abschiebung und somit Trennung der Familie würde ein Trauma innerhalb der Familie, besonders unter den Geschwistern auslösen, zumal die beiden ältesten Kinder noch bis zum Ende ihrer Ausbildung alleine in Deutschland wären.
Durch eine Abschiebung zurück nach Albanien, wäre das Leben für den 14-jährigen Sohn und Bruder sowie den Vater durch die Blutfehde bedroht. Es ist sehr wahrscheinlich, dass beide ihr Leben, nach ihrer Rückreise, dort verlieren können.
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