11.02.2021, 13:09
Da plötzlich einige Passagen des Textes weg waren, habe ich diese nun noch einmal ergänzt
Neue Begründung:
Pferde sind Fluchttiere, viele ihrer Sinne sind ungleich feiner ausgeprägt als die des Menschen. Ihr Gehör hört bis in den Ultraschallbereich, sie haben ein besonders sensibles Hörvermögen im Hochfrequenzbereich und hochfrequente Geräusche (z.B. Konfettipistolen) werden von ihnen als unspezifischer Alarm gewertet ( siehe(siehe z.B. www.mein-pferd.de/pferdegesundheit/das-pferdeohr/,www.pferde-sind-anders.de/biologie-der-pferde/tiere-mit-feinen-sinnen/). www.pferde-sind-anders.de/biologie-der-pferde/tiere-mit-feinen-sinnen/).DasDas große Auge des Pferdes beinhaltet mehr Sinneszellen als das menschliche und vermag insbesondere am Horizont bewegte Objekte, wie potentielle Feinde, gut wahrzunehmen. Pferde haben fast einen Rundumblick (330-340°) und sie verarbeiten 4-6x mehr Bilder pro Sekunde als der Mensch (siehe www.pferde.de/magazin/augen-der-pferde-die-welt-aus-der-sicht-der-pferde/). Schnelle Bewegungen (Wurfmaterial!) erzeugen daher einen Schreckmoment mit Fluchtreaktion.
Ein 600kg schweres Tier auf der Flucht kann durch nichts gehalten werden, weder durch Reiter noch durch Befehle oder Außeneinwirkung. Es achtet nicht darauf, wo es hinläuft und gefährdet so sich und Zuschauer wie Mitwirkende. 2018 passierten zwei schlimme Unfälle aufgrund durchgegangener Kutschpferde, mehrere Menschen wurden schwer verletzt. Dass sie nicht starben, war reines Glück (siehe z.B. rp-online.de/nrw/staedte/koeln/unfall-beim-rosenmontagszug-2018-in-koeln-pferde-verletzten-fuenf-menschen_aid-18926351, www.ksta.de/auslese/-habe-glueck--dass-ich-noch-lebe--unfall-opfer-spricht-ueber-pferde-im-rosenmontagszug-31085306?cb=1613041139144). Warum ein Pferd flieht, kann niemand vorher einschätzen. Die kleinsten Bagatellen für Menschen können in Pferden große Angst auslösen.
Was gerne ausgeblendet wird: der Einsatz von Pferden bei solchen Umzügen ist rechtswidrig, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG). § 3 Absatz 1 Satz 4 des Tierschutzgesetzes besagt, dass die Heranziehung von Tieren zu einer Schaustellung (welche der Rosenmontagszug eindeutig ist) verboten ist, sofern ihnen dabei Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Es ist allgemein anerkannt, dass Stress und Angst unter den Begriff des „Leids“ fallen und bereits für die Verwendung von Pferden im Karneval kann man per se davon ausgehen, dass diese in der gegebenen Situation unter maximalem Stress stehen (siehe Stellungnahme der DJGT e.V. www.vereinonline.org/djgt/files/www/veroeffentlichungen38.pdf). Zahlreiche Experten haben dies in einer Umfrage des NTK bestätigt. Auch die Stadt Köln hat diesen Rechtsverstoß anerkannt, indem sie im Juli 2020 zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitete, eines auf Basis von einer der insgesamt sechs Anzeigen des NTK und der DJGT e.V., eines sogar eigenständig. Auch nach dem Gesetz, nach § 16a TierSchG, ist die Behörde nun verpflichtet mit geeigneten Maßnahmen einzuschreiten, um künftige Rechtsverstöße zu verhindern. Die einzige geeignete Maßnahme dafür ist ein Verbot der Pferde, zumindest aber ein Verbot der Kutschen, wie es Düsseldorf bereits erließ. Die Stadt Köln handelt jedoch nicht.
Der Stadt Köln und dem Festkomitee sind alle diese Fakten spätestens seit diesem Jahr bekannt. Die Pferde müssen weiter leiden, allein für eine „Wahrung der Tradition“. Auch die Sicherheit der Beteiligten scheint der Stadt Köln egal und das Tierschutzgesetz ist wohl Auslegungssache...
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32 (8 in Regierungsbezirk Köln)