Tierschutz

Tierleid beenden – Pferde aus dem Rosenmontagszug!

Petition richtet sich an
Rat der Stadt Köln

306 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

306 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 11.11.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

10.02.2024, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team



20.02.2021, 18:34

Mir ist ein Redaktionsfehler aufgefallen, den ich umgehend ändern musste.


Neue Begründung:

Pferde sind Fluchttiere, viele ihrer Sinne sind ungleich feiner ausgeprägt als die des Menschen. Ihr Gehör hört bis in den Ultraschallbereich, sie haben ein besonders sensibles Hörvermögen im Hochfrequenzbereich und hochfrequente Geräusche (z.B. Konfettipistolen) werden von ihnen als unspezifischer Alarm gewertet (Quelle). Das große Auge des Pferdes beinhaltet mehr Sinneszellen als das menschliche und vermag insbesondere am Horizont bewegte Objekte, wie potentielle Feinde, gut wahrzunehmen. Pferde haben fast einen Rundumblick (330-340°) und sie verarbeiten 4-6x mehr Bilder pro Sekunde als der Mensch (Quelle). Schnelle Bewegungen (Wurfmaterial!) erzeugen daher einen Schreckmoment mit Fluchtreaktion.

Ein 600kg schweres Tier auf der Flucht kann durch nichts gehalten werden, weder durch Reiter noch durch Befehle oder Außeneinwirkung. Es achtet nicht darauf, wo es hinläuft und gefährdet so sich und Zuschauer wie Mitwirkende. 2018 passierten zwei schlimme Unfälle aufgrund durchgegangener Kutschpferde, mehrere Menschen wurden schwer verletzt. Dass sie nicht starben, war reines Glück (Zeitungsbericht 1, Zeitungsbericht 2). Warum ein Pferd flieht, kann niemand vorher einschätzen. Die kleinsten Bagatellen für Menschen können in Pferden große Angst auslösen.

Was gerne ausgeblendet wird: der Einsatz von Pferden bei solchen Umzügen ist rechtswidrig, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG). § 3 AbsatzSatz 1 SatzNr. 46 des Tierschutzgesetzes besagt, dass die Heranziehung von Tieren zu einer Schaustellung (welche der Rosenmontagszug eindeutig ist) verboten ist, sofern ihnen dabei Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Es ist allgemein anerkannt, dass Stress und Angst unter den Begriff des „Leids“ fallen und bereits für die Verwendung von Pferden im Karneval kann man per se davon ausgehen, dass diese in der gegebenen Situation unter maximalem Stress stehen (Quelle). Zahlreiche Experten haben dies in einer Umfrage des NTK bestätigt. Auch die Stadt Köln hat diesen Rechtsverstoß anerkannt, indem sie im Juli 2020 zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitete, eines auf Basis von einer der insgesamt sechs Anzeigen des NTK und der DJGT e.V., eines sogar eigenständig. Auch nach dem Gesetz, nach § 16a TierSchG, ist die Behörde nun verpflichtet mit geeigneten Maßnahmen einzuschreiten, um künftige Rechtsverstöße zu verhindern. Die einzige geeignete Maßnahme dafür ist ein Verbot der Pferde, zumindest aber ein Verbot der Kutschen, wie es Düsseldorf bereits erließ. Die Stadt Köln handelt jedoch nicht.

Der Stadt Köln und dem Festkomitee sind alle diese Fakten spätestens seit diesem Jahr bekannt. Die Pferde müssen weiter leiden, allein für eine „Wahrung der Tradition“. Auch die Sicherheit der Beteiligten scheint der Stadt Köln egal und das Tierschutzgesetz ist wohl Auslegungssache...


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 74 (14 in Regierungsbezirk Köln)



11.02.2021, 16:03

Und wieder wurden mir nach einer Änderung Absätze meines Textes zerhauen. Nun sind sie wieder drin!


Neue Begründung:

Pferde sind Fluchttiere, viele ihrer Sinne sind ungleich feiner ausgeprägt als die des Menschen. Ihr Gehör hört bis in den Ultraschallbereich, sie haben ein besonders sensibles Hörvermögen im Hochfrequenzbereich und hochfrequente Geräusche (z.B. Konfettipistolen) werden von ihnen als unspezifischer Alarm gewertet (siehe z.B. www.pferde-sind-anders.de/biologie-der-pferde/tiere-mit-feinen-sinnen/). Das große Auge des Pferdes beinhaltet mehr Sinneszellen als das menschliche und vermag insbesondere am Horizont bewegte Objekte, wie potentielle Feinde, gut wahrzunehmen. Pferde haben fast einen Rundumblick (330-340°) und sie verarbeiten 4-6x mehr Bilder pro Sekunde als der Mensch (siehe www.pferde.de/magazin/augen-der-pferde-die-welt-aus-der-sicht-der-pferde/). Schnelle Bewegungen (Wurfmaterial!) erzeugen daher einen Schreckmoment mit Fluchtreaktion.

Ein 600kg schweres Tier auf der Flucht kann durch nichts gehalten werden, weder durch Reiter noch durch Befehle oder Außeneinwirkung. Es achtet nicht darauf, wo es hinläuft und gefährdet so sich und Zuschauer wie Mitwirkende. 2018 passierten zwei schlimme Unfälle aufgrund durchgegangener Kutschpferde, mehrere Menschen wurden schwer verletzt. Dass sie nicht starben, war reines Glück (siehe z.B. rp-online.de/nrw/staedte/koeln/unfall-beim-rosenmontagszug-2018-in-koeln-pferde-verletzten-fuenf-menschen_aid-18926351, www.ksta.de/auslese/-habe-glueck--dass-ich-noch-lebe--unfall-opfer-spricht-ueber-pferde-im-rosenmontagszug-31085306?cb=1613041139144). Warum ein Pferd flieht, kann niemand vorher einschätzen. Die kleinsten Bagatellen für Menschen können in Pferden große Angst auslösen.

Was gerne ausgeblendet wird: der Einsatz von Pferden bei solchen Umzügen ist rechtswidrig, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG). § 3 Absatz 1 Satz 4 des Tierschutzgesetzes besagt, dass die Heranziehung von Tieren zu einer Schaustellung (welche der Rosenmontagszug eindeutig ist) verboten ist, sofern ihnen dabei Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Es ist allgemein anerkannt, dass Stress und Angst unter den Begriff des „Leids“ fallen und bereits für die Verwendung von Pferden im Karneval kann man per se davon ausgehen, dass diese in der gegebenen Situation unter maximalem Stress stehen (siehe www.vereinonline.org/djgt/files/www/veroeffentlichungen38.pdf). Zahlreiche Experten haben dies in einer Umfrage des NTK bestätigt. Auch die Stadt Köln hat diesen Rechtsverstoß anerkannt, indem sie im Juli 2020 zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitete, eines auf Basis von einer der insgesamt sechs Anzeigen des NTK und der DJGT e.V., eines sogar eigenständig. Auch nach dem Gesetz, nach § 16a TierSchG, ist die Behörde nun verpflichtet mit geeigneten Maßnahmen einzuschreiten, um künftige Rechtsverstöße zu verhindern. Die einzige geeignete Maßnahme dafür ist ein Verbot der Pferde, zumindest aber ein Verbot der Kutschen, wie es Düsseldorf bereits erließ. Die Stadt Köln handelt jedoch nicht.

Der Stadt Köln und dem Festkomitee sind alle diese Fakten spätestens seit diesem Jahr bekannt. Die Pferde müssen weiter leiden, allein für eine „Wahrung der Tradition“. Auch die Sicherheit der Beteiligten scheint der Stadt Köln egal und das Tierschutzgesetz ist wohl Auslegungssache...


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32 (8 in Regierungsbezirk Köln)


11.02.2021, 16:01

Der Link einer Quelle wurde vom Anbieter geändert. Ich habe ihn aktualisiert, damit er wieder zur richtigen Quelle führt


Neue Begründung:

Pferde sind Fluchttiere, viele ihrer Sinne sind ungleich feiner ausgeprägt als die des Menschen. Ihr Gehör hört bis in den Ultraschallbereich, sie haben ein besonders sensibles Hörvermögen im Hochfrequenzbereich und hochfrequente Geräusche (z.B. Konfettipistolen) werden von ihnen als unspezifischer Alarm gewertet (siehe z.B. www.pferde-sind-anders.de/biologie-der-pferde/tiere-mit-feinen-sinnen/). Das große Auge des Pferdes beinhaltet mehr Sinneszellen als das menschliche und vermag insbesondere am Horizont bewegte Objekte, wie potentielle Feinde, gut wahrzunehmen. Pferde haben fast einen Rundumblick (330-340°) und sie verarbeiten 4-6x mehr Bilder pro Sekunde als der Mensch (siehe www.pferde.de/magazin/augen-der-pferde-die-welt-aus-der-sicht-der-pferde/). Schnelle Bewegungen (Wurfmaterial!) erzeugen daher einen Schreckmoment mit Fluchtreaktion.

Ein 600kg schweres Tier auf der Flucht kann durch nichts gehalten werden, weder durch Reiter noch durch Befehle oder Außeneinwirkung. Es achtet nicht darauf, wo es hinläuft und gefährdet so sich und Zuschauer wie Mitwirkende. 2018 passierten zwei schlimme Unfälle aufgrund durchgegangener Kutschpferde, mehrere Menschen wurden schwer verletzt. Dass sie nicht starben, war reines Glück (siehe z.B. rp-online.de/nrw/staedte/koeln/unfall-beim-rosenmontagszug-2018-in-koeln-pferde-verletzten-fuenf-menschen_aid-18926351, www.ksta.de/auslese/-habe-glueck--dass-ich-noch-lebe--unfall-opfer-spricht-ueber-pferde-im-rosenmontagszug-31085306?cb=1613041139144). Warum ein Pferd flieht, kann niemand vorher einschätzen. Die kleinsten Bagatellen für Menschen können in Pferden große Angst auslösen.

Was gerne ausgeblendet wird: der Einsatz von Pferden bei solchen Umzügen ist rechtswidrig, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG). § 3 Absatz 1 Satz 4 des Tierschutzgesetzes besagt, dass die Heranziehung von Tieren zu einer Schaustellung (welche der Rosenmontagszug eindeutig ist) verboten ist, sofern ihnen dabei Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Es ist allgemein anerkannt, dass Stress und Angst unter den Begriff des „Leids“ fallen und bereits für die Verwendung von Pferden im Karneval kann man per se davon ausgehen, dass diese in der gegebenen Situation unter maximalem Stress stehen (siehe www.vereinonline.org/djgt/files/www/veroeffentlichungen38.pdf). Zahlreiche Experten haben dies in einer Umfrage des NTK bestätigt. Auch die Stadt Köln hat diesen Rechtsverstoß anerkannt, indem sie im Juli 2020 zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitete, eines auf Basis von einer der insgesamt sechs Anzeigen des NTK und der DJGT e.V., eines sogar eigenständig. Auch nach dem Gesetz, nach § 16a TierSchG, ist die Behörde nun verpflichtet mit geeigneten Maßnahmen einzuschreiten, um künftige Rechtsverstöße zu verhindern. Die einzige geeignete Maßnahme dafür ist ein Verbot der Pferde, zumindest aber ein Verbot der Kutschen, wie es Düsseldorf bereits erließ. Die Stadt Köln handelt jedoch nicht.

Der Stadt Köln und dem Festkomitee sind alle diese Fakten spätestens seit diesem Jahr bekannt. Die Pferde müssen weiter leiden, allein für eine „Wahrung der Tradition“. Auch die Sicherheit der Beteiligten scheint der Stadt Köln egal und das Tierschutzgesetz ist wohl Auslegungssache...


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32 (8 in Regierungsbezirk Köln)


11.02.2021, 13:09

Da plötzlich einige Passagen des Textes weg waren, habe ich diese nun noch einmal ergänzt


Neue Begründung:

Pferde sind Fluchttiere, viele ihrer Sinne sind ungleich feiner ausgeprägt als die des Menschen. Ihr Gehör hört bis in den Ultraschallbereich, sie haben ein besonders sensibles Hörvermögen im Hochfrequenzbereich und hochfrequente Geräusche (z.B. Konfettipistolen) werden von ihnen als unspezifischer Alarm gewertet ( siehe(siehe z.B. www.mein-pferd.de/pferdegesundheit/das-pferdeohr/,www.pferde-sind-anders.de/biologie-der-pferde/tiere-mit-feinen-sinnen/). www.pferde-sind-anders.de/biologie-der-pferde/tiere-mit-feinen-sinnen/).DasDas große Auge des Pferdes beinhaltet mehr Sinneszellen als das menschliche und vermag insbesondere am Horizont bewegte Objekte, wie potentielle Feinde, gut wahrzunehmen. Pferde haben fast einen Rundumblick (330-340°) und sie verarbeiten 4-6x mehr Bilder pro Sekunde als der Mensch (siehe www.pferde.de/magazin/augen-der-pferde-die-welt-aus-der-sicht-der-pferde/). Schnelle Bewegungen (Wurfmaterial!) erzeugen daher einen Schreckmoment mit Fluchtreaktion.

Ein 600kg schweres Tier auf der Flucht kann durch nichts gehalten werden, weder durch Reiter noch durch Befehle oder Außeneinwirkung. Es achtet nicht darauf, wo es hinläuft und gefährdet so sich und Zuschauer wie Mitwirkende. 2018 passierten zwei schlimme Unfälle aufgrund durchgegangener Kutschpferde, mehrere Menschen wurden schwer verletzt. Dass sie nicht starben, war reines Glück (siehe z.B. rp-online.de/nrw/staedte/koeln/unfall-beim-rosenmontagszug-2018-in-koeln-pferde-verletzten-fuenf-menschen_aid-18926351, www.ksta.de/auslese/-habe-glueck--dass-ich-noch-lebe--unfall-opfer-spricht-ueber-pferde-im-rosenmontagszug-31085306?cb=1613041139144). Warum ein Pferd flieht, kann niemand vorher einschätzen. Die kleinsten Bagatellen für Menschen können in Pferden große Angst auslösen.

Was gerne ausgeblendet wird: der Einsatz von Pferden bei solchen Umzügen ist rechtswidrig, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG). § 3 Absatz 1 Satz 4 des Tierschutzgesetzes besagt, dass die Heranziehung von Tieren zu einer Schaustellung (welche der Rosenmontagszug eindeutig ist) verboten ist, sofern ihnen dabei Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Es ist allgemein anerkannt, dass Stress und Angst unter den Begriff des „Leids“ fallen und bereits für die Verwendung von Pferden im Karneval kann man per se davon ausgehen, dass diese in der gegebenen Situation unter maximalem Stress stehen (siehe Stellungnahme der DJGT e.V. www.vereinonline.org/djgt/files/www/veroeffentlichungen38.pdf). Zahlreiche Experten haben dies in einer Umfrage des NTK bestätigt. Auch die Stadt Köln hat diesen Rechtsverstoß anerkannt, indem sie im Juli 2020 zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitete, eines auf Basis von einer der insgesamt sechs Anzeigen des NTK und der DJGT e.V., eines sogar eigenständig. Auch nach dem Gesetz, nach § 16a TierSchG, ist die Behörde nun verpflichtet mit geeigneten Maßnahmen einzuschreiten, um künftige Rechtsverstöße zu verhindern. Die einzige geeignete Maßnahme dafür ist ein Verbot der Pferde, zumindest aber ein Verbot der Kutschen, wie es Düsseldorf bereits erließ. Die Stadt Köln handelt jedoch nicht.

Der Stadt Köln und dem Festkomitee sind alle diese Fakten spätestens seit diesem Jahr bekannt. Die Pferde müssen weiter leiden, allein für eine „Wahrung der Tradition“. Auch die Sicherheit der Beteiligten scheint der Stadt Köln egal und das Tierschutzgesetz ist wohl Auslegungssache...


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32 (8 in Regierungsbezirk Köln)


11.02.2021, 13:02

Da OpenPetition dazu ermahnte, sind nun alle Aussagen im Text mit Quellen belegt. Kein Problem, alles stimmt zu 100% und ist natürlich belegbar! Bitteschön!


Neue Begründung:

Pferde sind Fluchttiere, viele ihrer Sinne sind ungleich feiner ausgeprägt als die des Menschen. Ihr Gehör hört bis in den Ultraschallbereich, sie haben ein besonders sensibles Hörvermögen im Hochfrequenzbereich und hochfrequente Geräusche (z.B. Konfettipistolen) werden von ihnen als unspezifischer Alarm gewertet.gewertet Das( siehe z.B. www.mein-pferd.de/pferdegesundheit/das-pferdeohr/, www.pferde-sind-anders.de/biologie-der-pferde/tiere-mit-feinen-sinnen/).Das große Auge des Pferdes beinhaltet mehr Sinneszellen als das menschliche und vermag insbesondere am Horizont bewegte Objekte, wie potentielle Feinde, gut wahrzunehmen. Pferde haben fast einen Rundumblick (330-340°) und sie verarbeiten 4-6x mehr Bilder pro Sekunde als der Mensch. Schnelle Bewegungen (Wurfmaterial!) erzeugen daher einen Schreckmoment mit Fluchtreaktion.

Ein 600kg schweres Tier auf der Flucht kann durch nichts gehalten werden, weder durch Reiter noch durch Befehle oder Außeneinwirkung. Es achtet nicht darauf, wo es hinläuft und gefährdet so sich und Zuschauer wie Mitwirkende. 2018 passierten zwei schlimme Unfälle aufgrund durchgegangener Kutschpferde, mehrere Menschen wurden schwer verletzt. Dass sie nicht starben, war reines Glück.Glück (siehe z.B. rp-online.de/nrw/staedte/koeln/unfall-beim-rosenmontagszug-2018-in-koeln-pferde-verletzten-fuenf-menschen_aid-18926351, www.ksta.de/auslese/-habe-glueck--dass-ich-noch-lebe--unfall-opfer-spricht-ueber-pferde-im-rosenmontagszug-31085306?cb=1613041139144). Warum ein Pferd flieht, kann niemand vorher einschätzen. Die kleinsten Bagatellen für Menschen können in Pferden große Angst auslösen.

Was gerne ausgeblendet wird: der Einsatz von Pferden bei solchen Umzügen ist rechtswidrig, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG). § 3 Absatz 1 Satz 4 des Tierschutzgesetzes besagt, dass die Heranziehung von Tieren zu einer Schaustellung (welche der Rosenmontagszug eindeutig ist) verboten ist, sofern ihnen dabei Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Es ist allgemein anerkannt, dass Stress und Angst unter den Begriff des „Leids“ fallen und bereits für die Verwendung von Pferden im Karneval kann man per se davon ausgehen, dass diese in der gegebenen Situation unter maximalem Stress stehen.stehen (siehe Stellungnahme der DJGT e.V. www.vereinonline.org/djgt/files/www/veroeffentlichungen38.pdf). Zahlreiche Experten haben dies in einer Umfrage des NTK bestätigt. Auch die Stadt Köln hat diesen Rechtsverstoß anerkannt, indem sie im Juli 2020 zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitete, eines auf Basis von einer der insgesamt sechs Anzeigen des NTK und der DJGT e.V., eines sogar eigenständig. Auch nach dem Gesetz, nach § 16a TierSchG, ist die Behörde nun verpflichtet mit geeigneten Maßnahmen einzuschreiten, um künftige Rechtsverstöße zu verhindern. Die einzige geeignete Maßnahme dafür ist ein Verbot der Pferde, zumindest aber ein Verbot der Kutschen, wie es Düsseldorf bereits erließ. Die Stadt Köln handelt jedoch nicht.

Der Stadt Köln und dem Festkomitee sind alle diese Fakten spätestens seit diesem Jahr bekannt. Die Pferde müssen weiter leiden, allein für eine „Wahrung der Tradition“. Auch die Sicherheit der Beteiligten scheint der Stadt Köln egal und das Tierschutzgesetz ist wohl Auslegungssache...


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32 (8 in Regierungsbezirk Köln)


11.02.2021, 12:40

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Bitte belegen Sie folgende Aussagen:

" Ihr Gehör hört bis in den Ultraschallbereich, sie haben ein besonders sensibles Hörvermögen im Hochfrequenzbereich und hochfrequente Geräusche (z.B. Konfettipistolen) werden von ihnen als unspezifischer Alarm gewertet."

" Das große Auge des Pferdes beinhaltet mehr Sinneszellen als das menschliche und vermag insbesondere am Horizont bewegte Objekte, wie potentielle Feinde, gut wahrzunehmen. Pferde haben fast einen Rundumblick (330-340°) und sie verarbeiten 4-6x mehr Bilder pro Sekunde als der Mensch. Schnelle Bewegungen (Wurfmaterial!) erzeugen daher einen Schreckmoment mit Fluchtreaktion."

"2018 passierten zwei schlimme Unfälle aufgrund durchgegangener Kutschpferde, mehrere Menschen wurden schwer verletzt. Dass sie nicht starben, war reines Glück."


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