13.05.2016, 13:39
Weiden. Der Landesverband Bayern des Verbandes Wohneigentum will sich mit der Änderung des Kommunalabgabengesetztes durch den Bay. Landtag mit Blick auf die Straßenausbaubeitragssatzung nicht zufrieden geben. Der Landesverbandsausschuss beschloss in seiner jüngsten Sitzung in Weiden, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben.
Ziel des Gutachtens soll sein zu prüfen, ob die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in ihrer aktuellen Form überhaupt rechtens ist.
Kommt der Gutachter zu einem anderen Ergebnis, wird der Verband den Gang vor die Gerichte nicht scheuen.
Wie mehrfach berichtet, hatte der Verband Wohneigentum von November 2014 bis Mai 2015 im Internet eine Petition gestartet, an deren Ende knapp 60.000 Unterzeichner die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung gefordert hatten. Dazu kamen zahlreiche persönliche Gespräche der Verbandsführung mit den Verantwortlichen im bay. Innenministerium sowie mit Landtagsabgeordneten aller Parteien. Um so enttäuschter zeigte sich der Präsident des Landesverbandes Bayern, Siegmund Schauer (Bamberg), dass der Landtag bei seiner Entscheidung, das KAG an entsprechender Stelle zu ändern, offensichtlich in keinster Weise auf den Bürgerwillen und die Verbandsforderungen eingegangen ist und zudem die jetzige Änderung sogar noch als Erfolg für den Hausbesitzer betrachtet.
Dazu Präsident Schauer: „ Eine Straßenausbaubeitragssatzung ist ungerecht und unsozial. Die jetzigen Änderungen sind nur alter Wein in neuen Schläuchen. Die Möglichkeit , wiederkehrende Beiträge durch die Kommune zu erheben, ändern letztendlich nichts daran, dass von einzelnen Anliegern trotzdem Summen verlangt werden können die Existenz bedrohend sind. Es ist mir unverständlich, warum unsere Kommunal- und Landespolitiker nicht einsehen wollen, dass man – um nur ein Beispiel zu nennen – einer 70jährigen Witwe nicht 10.000 € als Anliegeranteil für eine Straßenerneuerung abverlangen kann!? Keine Bank gibt ihr noch Kredit, so dass entweder das Ersparte dann völlig weg ist oder sie muss gar das Haus verkaufen. In solchen Fällen wird die – auch von der Politik hochgelobte und angepriesene Möglichkeit „des eigenen Häuschens als sichere Altersvorsorge“ - ad absurdum geführt.“