28.01.2021, 23:06
Inzwischen hatten wir Kontakt zu einigen Obleuten.
Obleute sind die Vorsitzenden der einzelnen Fraktionen innerhalb des Petitionsausschusses.
Heute erreichte uns eine ausführliche Stellungnahme von
Manfred Todtenhausen MdB der FDP:
"(...)Die von Ihnen geschilderte Bewilligungspraxis entspricht leider der Realität und passt in die Landschaft einer grundsätzlichen Ablehnung der Kassen und des Wartens auf Widerspruch durch die Patienten. (...)
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ist mit dem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) vorgesehen, dass Leistungen für junge Menschen mit seelischer Behinderung und nun auch für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung vorrangig vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt werden sollen. Das Nähere über den leistungsberechtigten Personenkreis, Art und Umfang der Leistung und die Kostenbeteiligung soll bis 2027 durch ein Bundesgesetz bestimmt werden.
Ich befürchte, dass sich auch hier die Hoffnungen auf eine bessere Teilhabe zerschlagen werden. Der Grund liegt genau wie beim BTHG auf der nicht veränderten Finanzierungsstruktur im Hintergrund. Im Vordergrund erhält der Betroffene zwar einen Ansprechpartner (bei der Jugendhilfe durch einen Verfahrenslotsen), aber die Kostenübernahmen im Hintergrund werden nach heutigem Stand nicht vereinfacht oder vereinheitlicht. (...)"
Wir sind froh über die ehrliche und nüchterne Rückmeldung und freuen uns, dass Herr Todtenhausen die Situation wahrnimmt wie wir sie erleben.
Wir bleiben dran!!
Allerbeste Grüße
Carmen Lechleuthner