Region: Bayern
Bürgerrechte

Stoppt die Behandlung bürgerrelevanter, öffentlicher Themen „hinter verschlossenen Türen"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

50 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

50 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 05.06.2023
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

10.05.2023, 15:20

Der alte Titel "Kontrollmöglichkeit schaffen für Bürger*innen für nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen in Bayern" klang etwas "sperrig" - wir wollten einen "griffigeren" Titel. Inhaltlich bleibt alles gleich.


Neuer Titel: KontrollmöglichkeitStoppt schaffendie fürBehandlung Bürger*innenbürgerrelevanter, füröffentlicher nichtöffentlicheThemen Gemeinderatssitzungen„hinter inverschlossenen Bayern!Türen"

Neue Begründung:

„Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen des Gemeinderechts. Er ist im demokratischen Rechtsstaat eines der wichtigsten Mittel, das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken und zu erhalten. Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen; es soll so bereits der Anschein vermieden werden, dass "hinter"hinter verschlossenen Türen"Türen" unsachliche Motive für die Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten.“ (Zitatende – aus einem Urteil des VGH Baden Württemberg vom 13.08.2018 mit AZ 3 S 1465/18)

Wir sehen aktuell eine besorgniserregende Entwicklung dahingehend, dass unbequeme Themen von Bürgermeister*innen in den nichtöffentlichen Sitzungsteil gelegt werden. Die Mandatsträger*innen berufen sich auf ihr Mandat, von der Bürgerschaft gewählt und deshalb auch für die Bürgerschaft entscheiden zu können. Es ist den Bürgermeister*innen anscheinend nicht bekannt, dass unsere Gemeindeordnung in Bayern die nichtöffentliche Behandlung von Themen nur ausnahmsweise zulässt. An jede Gemeinderatssitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Sitzungsteil an. Da diese Themen der Verschwiegenheitsklausel unterliegen, ist es reiner „Zufall“, dass wir im eigenen Landkreis von bürgerrelevanten Themen im nichtöffentlichen Sitzungsteil erfahren haben. Man beruft sich auf das Totschlagargument: „Des hammer scho immer so gmachd“.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (10 in Bayern)


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