Gesundheit

Stoppt den Einfluss der Gesundheitsberater auf Krankenhausreformen

Petition richtet sich an
Stiftungen und Bundesgesundheitsminister Spahn
2.168 Unterstützende 2.156 in Deutschland

Sammlung beendet

2.168 Unterstützende 2.156 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 09.12.2020
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

25.12.2020, 09:37

Barmer Institut für Gesundheitsforschung, Bertelsmann Stiftung und Robert Bosch Stiftung schlagen im Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020 fordern das Barmer Institut für Gesundheitsforschung, die Bertelsmann Stiftung und die Robert Bosch Stiftung einen Abbau von Krankenhauskapazitäten und eine neue Kliniklandschaft, vor.

Im Vorfeld plädieren sie für eine differenziertere Finanzierung der Krankenhäuser mit stärkerer Fokussierung auf Großkliniken. Die Autoren des Richtungspapiers Prof. Dr. Busse und Prof. Dr. Augurzky sitzen parallel im Expertenrat zur Unterstützung für Krankenhäuser in der Corona-Epidemie und betreiben jetzt bereits eine ökonomische Selektionspolitik durch die von ihnen mitgetragenen differenzierten Ausgleichszahlungen für Covid-19-Behandlungen.

Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft beschreibt die verheerenden Folgen:

"In der ersten Corona-Welle im Frühjahr hatten alle Krankenhäuser eine Freihaltepauschale erhalten. Diese sei vielleicht etwas zu breit gestreut gewesen. Die jetzige Regelung von der Bundesebene ist aber so restriktiv, dass etwa die Hälfte der Krankenhäuser, die in der ersten Welle im Land die Versorgung der COVID-19-Patienten getragen haben, keine Unterstützung mehr erhalten. ... So sei vorgesehen, dass nur Krankenhäuser der so genannten erweiterten und umfassenden Notfallstufen eine Freihaltepauschale erhalten könnten, wenn in ihrem Land- oder Stadtkreis weniger als 25 % der Intensivbetten frei sind und die Inzidenz über 70 Fällen je 100.000 Einwohner liege. Häuser der Basisnotfallstufe dürften nur bei einer verschärften Notlage und nur nachrangig beauftragt werden. ... Ausgerechnet die SLK Lungenklinik Löwenstein erhält keine Freihaltepauschalen. Grund ist, dass sie keine Notfallstufe hat“, so der BWKGVorstandsvorsitzende, der gleichzeitig Landrat des Kreises Heilbronn und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SLK-Kliniken ist. „Außerdem konterkarieren die Bundesvorgaben die Bemühungen des Landes, die Belastungen der zweiten Welle auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Die Mitarbeiter in den Kliniken sind nach neun Monaten Krise zunehmend erschöpft und die Belegschaften durch Krankheitsfälle ausgedünnt. Auch deshalb wurde im Land ein regionales Versorgungskonzept entwickelt. Das Konzept mit sechs Versorgungsregionen, in denen sich die Häuser gegenseitig helfen, kann aber
nur funktionieren, wenn die Kliniken auch finanziell abgesichert sind. Dazu benötigen sie Freihaltepauschalen."

Quelle: www.bwkg.de/presse/pressemitteilung/news/immer-mehr-covid-19-patienten-bundesgesundheitsminister-muss-den-krankenhaeusern-schnell-helfen/index.php?eID=tx_securedownloads&p=598&u=0&g=0&t=1608971014&hash=6182208dd0104e139e72227fec0b6536e0741d83&file=/fileadmin/default/System/News/PM_20201217_Freihaltepauschale.pdf


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