26.04.2022, 10:51
Zum wiederholten Mal hat der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek auf die kommunale Verantwortung und die Verantwortung der Klinikträger für eine ausreichende und flächendeckende klinische Versorgung der Bevölkerung hingewiesen, zuletzt im Zusammenhang mit der Übergabe der Petition "Erhalt der chirurgischen und internistischen Akut- und Regelversorgung an der Klinik Neuendettelsau".
Zitat: „Das Anliegen der Petition verstehe er sehr gut, sagte er. Eine wohnortnahe Krankenhausversorgung in Bayern sei auch das Ziel der Staatsregierung. Allerdings liege die Krankenhausplanung allein bei den Trägern vor Ort. Der Einfluss der Staatsregierung sei beschränkt.“
An Gesundheitsminister Holetschek ereht am heutigen 26.04.2022 folgender Aufruf:
1. Sind die bundesweit geltenden Regelungen einer maximalen Entfernung von 30 Fahrzeitminuten zum nächstgelegenen Krankenhaus der Grundversorgung auch für Bayern verbindlich?
2. Welche krankenhausplanerischen Instrumente stehen der Staatsregierung zur Verfügung, um auf Grundlage dieser Regelungen die Krankenhausversorgung der Bevölkerung in allen Teilen Bayerns sicherzustellen?
Eine allgemeine Sympathiebekundung des bayerischen Gesundheitsministers zu Gunsten der Klinik Neuendettelsau, wie in der Fränkischen Landeszeitung zitiert, sichert den Standort nicht und ist faktisch wertlos.