15.02.2022, 09:56
Verehrte Unterstützer(innen),
Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, eine Klinikschließung in extrem kurzfristiger Ankündigungszeit (11.02.2022) am 25.02.2022 beschließen und zum 31.03.2022 vollziehen zu wollen. Das Grundrecht aller Bürger im Sinne des Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes auf Leben und körperliche Unversehrtheit wird verletzt. Anerkannte Richtlinien für sicherzustellende Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen werden ignoriert.
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