15.02.2022, 09:56
Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, eine Klinikschließung in extrem kurzfristiger Ankündigungszeit (11.02.2022) am 25.02.2022 beschließen und zum 31.03.2022 vollziehen zu wollen. Das Grundrecht aller Bürger im Sinne des Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes auf Leben und körperliche Unversehrtheit wird verletzt. Anerkannte Richtlinien für sicherzustellende Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen werden ignoriert.
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