Region: Dortmund
Verkehr

STOPP öffentl. Autoverkehr An den Emscherauen ! ANWOHNERSTRASSE jetzt !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Ullrich Sierau

220 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

220 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

17.10.2018, 23:08

Mit Schreiben vom 15.10.2018 nimmt Herr Sierau diese Petition zur Kenntnis.
Er sichert erneut zu, die Einordnung der Straße An den Emscherauen als Anliegerstraße zu prüfen.
Diese Prüfung erfolgt durch das zuständige Tiefbauamt.

Das ist einerseits ein Erfolg.

ABER !

Der zuständige Sachbearbeiter des Tiefbauamtes hat sich bereits in einem Schreiben vom 28.2.2018 positioniert:

„Grundsätzlich wird die Situation in Ihrer Straße durch mich persönlich, die Polizei und das Ordnungsamt beobachtet… Des Weiteren liegen mir Auswertungen des Ordnungsamtes vor, welche aufzeigen, dass regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen stattfinden und entsprechend geahndet werden. Während dieser Messungen findet gleichzeitig eine Zählung des Verkehrs statt. In diesem Zusammenhang muss ich darauf hinweisen, dass die Verkehrsbelastung in Ihrem Bereich ortsüblich und nicht zu beanstanden ist. Das auch mal höherer Parksuchverkehr entsteht ist in Ihrem Bereich normal. Somit sehe ich derzeit keine Gründe den Bereich An den Emscherauen zu einer Anliegerstraße zu erklären.“

Eine Kommentierung dieser Darstellung erspare ich mir. Verkehrsmessungen zur Mittagszeit an einem normalen Wochentag werden der besonderen Situation hier nicht gerecht! Zudem hat das Ordnungsamt selbst die Situation hier zuvor in einem Schreiben von Mai 2017 anders bewertet:

„Die Parksituationen im Bereich des Phönixsee sind in der Verkehrsüberwachung durch weitere Eingaben aus der Bürgerschaft und eigenständige Feststellungen weitestgehend bekannt…Die Verkehrsüberwachung ist allerdings am Sonntag nicht im Dienst und samstags oftmals durch Sonderveranstaltungen personell gebunden… Vor diesem Hintergrund sind wir nicht in der Lage durchgängige oder regelmäßige Kontrollen in einem bestimmten Bereich durchzuführen…“

Rechtlich ist die Sache ziemlich einfach. §7 StrWG NRW sieht die „Teileinziehung“ einer Straße vor, also auch die Einschränkung einer Gemeindestraße„ bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (Anliegerstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche, Fußgängerbereiche u.a.)“. Ausschlaggebend dafür sind „überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls“. Es bleibt zu hoffen, dass Herr OB Sierau aufgrund dieser Petition hier zu einer positiven Bewertung durch das Tiefbauamt beitragen kann :-)


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