Region: Berlin
Verwaltung

#staywithukraine - Ja zur Straßenumbenennung in Berlin!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Senat von Berlin
40 Unterstützende 5 in Berlin

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

40 Unterstützende 5 in Berlin

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

08.03.2022, 17:54

Rechtschreibfehler korrigiert und Textverständlichkeit verbessert


Neuer Titel: Umbenennung#staywithukraine eines- Straßenabschnitts/BenennungJa eineszur Platzes vor der Russischen BotschaftStraßenumbenennung in BerlinBerlin!

Neuer Petitionstext:

Im Zuge des Angriffskriegs in der Ukraine durch die Russische Föderation unter Führung von Wladimir Putin, will die litauische Stadt Vilnius die Straße vor der dortigen russischen Botschaft in "Ukrainische Heldenstraße" umbenennen. Weitere Hauptstädte aus weiteren Ländern möchten diesem Beispiel folgen.

Als Zeichen der Solidarität mit allen Menschen aus der Ukraine und des Protestes gegen die verheerenden Angriffe, fordere ich den Senat von Berlin auf eine gleichlautende Namensänderung/Neubenennung vor der russischen Botschaft in Berlin zu diskutieren. Zur Auswahl stünden der entsprechende Straßenabschnitt Unter den Linden oder der Straßenabschnitt der Behrenstraße an der Rückseite des Gebäudekomplexes. Sollte dies aus Gründen des Verwaltungsaufwands nicht erwünscht oder machbar sein, gibt es eine nicht weniger aussagekräftige Alternative: Der großzügige und begehbare Mittelstreifen der Straße Unter den Linden zwischen Schadowstraße und Wilhelmstraße ist unbebaut und könnte als öffentlicher Platz auch entsprechend benannt werden ohne dass Postanschriften und Hausnummern geändert werden müssten. Hierfür wäre ein möglicher Vorschlag: „Platz der Ukrainischen Helden“.Helden*innen“.

Nach Ausführungsvorschrift 2 Abs. 2d der Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung) in der Fassung vom 1. Dezember 2020 mit dortiger Bezugnahme auf ZustKat AZG Nr. 10 Abs. 4, ist eine Umbennenung bei "Planungsvorgaben für Straßen in Gebieten von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung" durch den Berliner Senat per Allgemeinbeschluss möglich, "(...)wenn mit der Umbenennung Personen geehrt werden sollen, die sich um das demokratische Gemeinwesen in herausragendem Maße verdient gemacht haben."

Da dort nicht definiert ist, dass es sich hierbei um Personen aus dem Inland oder gar deutsche Staatsbürger*innen handeln muss, ließen sich die Regelungen dem Wortlaut nach ohne weiteres auf Personen aus der Ukraine anwenden.

Quellen:

gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-StrGBEV13P5

www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/service/rechtsvorschriften/amtsblatt_av_gur5.pdf

www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145252,41


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (0 in Berlin)


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