28.05.2022, 12:03
Fehler in der Landesplanerischen Beurteilung wurden eingefügt
Neue Begründung:
Zum Schutz der Ortschaft Lausbach und Ottenhofen und allen Anliegern der bestehenden Bestandstrasse
Ein teilweiser Abstand von nur 30 Metern zur Wohnbebauung ist nicht tragbar!
Vorteile der kürzeren Alternativtrasse 4b:
-Entlastung der Bürger beim Netzendgeld
(Eine längere Leitungsführung wie an der Bestandstrasse verursacht ein höheres Netzendgeld, welches wir in unserer Stromrechnung sehen)
-Weniger Stromverlust auf Jahrzehnte (wichtiger und teurer Ökostrom geht verloren)
-Weniger Energieaufwand beim Bau durch 2 Masten weniger (800m weniger Leitung) Keine Kurvenmasten.
-Weniger Bodeninanspruchnahme (Rückbau der Bestandsleitung)
- Ökologischere Variante, da ein kleines abgeholztes Waldstück (derzeit nach Käferbefall) aus der Monokultur zur wertvollen Ökofläche mit mehr Artenvielfalt heranwächst. (Niedergewächse) „Eine Zunahme von Tier- und Pflanzenarten der Gebüsche und des Halboffenlandes ist zu erwarten.“ (Quelle: Umweltverträglichkeitsstudie Seite 32 , in diesem Raumordnungsverfahren).
-11 Mastfundamente weniger, günstiger schneller!
-Einhaltung der Menschenrechte Grundgesetz Artikel 2
Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen.
Schutz vor niederfrequenten magnetischen Wechselfeldern bei Hochspannungs-Freileitungen
-Verbessertes Ortsbild!
Es wird KEIN Wald entfernt, nur überspannt.
Irreleitung in der Namensgebung „Finsinger Holz“ da nur 10% davon Wald sind und dieser überspannt wird.
Längere Leitungen werfen in der Durchleitung höhere Umsätze ab, dies ist nicht im Sinne von uns Bürgern
Fehler in der Landesplanerischen Beurteilung:
Die Bestandstrasse wurde in der Landesplanerischen Beurteilung unter dem Gesichtspunkt genehmigt, dass die Leitungen im Korridor von der Wohnbebauung weggeschoben werden. Dies ist leider bei den Anliegern nicht der Fall (siehe Planung Tennet). Zwei Probleme sind dafür Verantwortlich. Die Straße FTO hat für Bauwerke klare Abstände die eingehalten werden müssen und in diesem Bereich bereits mit den derzeitigen Masten überbaut sind. Zweitens sorgt der Bauablauf für ein Platzproblem. Es wird eine komplett 3. Leitung gebaut mit min. 9 Masten zum umschalten der Leitungen während der Bausphase. Dies wurde in der Raumordnung nicht bearbeitet, da dies erst in der Planfeststellung kommt. Da ist es aber schon für uns Bürger zu spät wie man aktuell in den Medien mitbekommen hat. Die Baukosten im Abschnitt 4a werden irrsinnige Kosten verursachen, die man bei Abschnitt 4b wegen der kurzen geradelinigen Trasse nicht hat.
Weiterer Fehler:
Es handelt sich um einen Vergrößerungsneubau, nicht wie beschrieben ein Ersatzneubau. Diese Gewichtung darf den Bürgern mit der nahen Wohnbebauung nicht durch das Wort Bestandsbelastung ersetzt werden.
Dafür gibt es die Alternativtrasse.
Weiterer Fehler: Beim Abstand von 200m zur Wohnbebauung im Aussenbereich sind bei Abschnitt 4b keine Neubetroffenen Wohngebäude. 3 Bestandsbetroffene der 4a werden durch die 4b massiv entlastet. Hier auch der Fehler in der Landesplanerischen Beurteilung Bestandsbetroffene als Neubetroffene darzustellen.
Richtigstellung:
Neubetroffenheit im Abschnitt 4b = 0
Aufgrund dieser veränderten Grundlage muss die Trasse 4a „ST2580“ aus der Landesplanerischen Beurteilung umgehend gestrichen werden.
Die Trasse 4b ist zudem so konzipiert, dass alle 12 Wohnbebauungen die an der 4a extrem betroffen sind, bei konkreter Trassierung im ausgewiesenen Korridor, aus dem 200m Radius(LEP 6.1.2 (G)) entfallen!
Ein Meilenstein der hier erarbeitet wurde, der jedoch in der Landesplanerischen Beurteilung weder genannt noch gewertet wurde.
Hier stehen Extrembetroffenheit zu keiner Betroffenheit gegenüber.
Die Lange, belastete 4a Trasse darf nicht in das Planfeststellungsverfahren!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 363 (221 in Ottenhofen)