Region: Ottenhofen
Erfolg
Energie

Starkstromleitung JA, aber mit Abstand zu Ottenhofen und Neuching/Lausbach

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

669 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

669 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 12.07.2022
  4. Dialog
  5. Erfolg

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Neuigkeiten

27.05.2022, 20:08

Fehler in der Landesplanerischen Beurteilung wurden eingefügt


Neuer Petitionstext:

Die Energiewende braucht leistungsstarke Stromtrassen: Damit der Wirtschaftsstandort München und die Region in Zukunft sicher mit Strom versorgt werden können, plant die Firma Tennet (Sitz in Holland) den Ersatzneubau der Trasse von Oberbachern nach Ottenhofen. In der aktuell abgeschlossenen Raumordnung gibt es zwei Trassenkorridore im Bereich von Ottenhofen/Oberneuching.

Leider hält die Firma Tennet an der alten Bestandstrasse fest, obwohl diese mit 30m Abstand zu Wohngebäuden durch die fast 4-fache Vergrößerung der Leitung massiv die Gesundheit und Grundrechte der Menschen beeinträchtigt. (Leukämierisiko erhöht bei Kinder, Krebs). Auch im Grundgesetz Nr. „6.1.2 Höchstspannungsfreileitungen“ wird der 200m Mindestabstand bei Wohnbebauung im Außenbereich genannt.

Ziehen wir Menschen und unsere Gesundheit, nun den Kürzeren, weil Leitungsrechte aus dem Jahr 1973 genutzt werden um Abstände zur Wohnbebauung zu umgehen? Der Mindestabstand von 200m muss bei einer Vergrößerung der Leitung gewährleistet sein - das fordern WIR!

Der Vorhabenträger orientiert sich momentan an der Bestandstrasse,Bestandstrasse 4a , wobei die alternative Trasse „Finsinger Holz“Holz“4b untersucht und auch für landesplanerisch zulässig erachtet wurde. 

Derzeit wird dieser Korridor aber vom Vorhabenträger nicht weiter verfolgt, obwohl dieser mehr Vorteile aufweist. 

Wir fordern die Trasse "Finsinger Holz" als alleinige Variante im Planfeststellungsverfahren auszuwählen und somit die Bestandstrasse zurückzubauen und damit die stark betroffenen Anwohner zu entlasten. Ein teilweiser Abstand von nur 30 Metern zur Wohnbebauung ist nicht tragbar. Aus diesem Grund wurde die "Finsinger Holz" Variante im Raumordnungsverfahren für zulässig erachtet. Bei der Variante "Finsinger Holz" wird keine Wohnbebauung tangiert zudem kann der Wald weiterbestehen bleiben und eine Zunahme von Tier- und Pflanzenarten der Gebüsche und des Halboffenlandes ist zu erwarten.



Neue Begründung:

Zum Schutz der Ortschaft Lausbach und Ottenhofen und allen Anliegern der bestehenden Bestandstrasse

Ein teilweiser Abstand von nur 30 Metern zur Wohnbebauung ist nicht tragbar!

Vorteile der kürzeren Alternativtrasse:Alternativtrasse 4b:

-Entlastung der Bürger beim Netzendgeld

(Eine längere Leitungsführung wie an der Bestandstrasse verursacht ein höheres Netzendgeld, welches wir in unserer Stromrechnung sehen)

-Weniger Stromverlust auf Jahrzehnte (wichtiger und teurer Ökostrom geht verloren)

-Weniger Energieaufwand beim Bau durch 2 Masten weniger (800m weniger Leitung) Keine Kurvenmasten.

-Weniger Bodeninanspruchnahme (Rückbau der Bestandsleitung)

- Ökologischere Variante, da ein kleines abgeholztes Waldstück (derzeit nach Käferbefall) aus der Monokultur zur wertvollen Ökofläche mit mehr Artenvielfalt heranwächst. (Niedergewächse) „Eine Zunahme von Tier- und Pflanzenarten der Gebüsche und des Halboffenlandes ist zu erwarten.“ (Quelle: Umweltverträglichkeitsstudie Seite 32 , in diesem Raumordnungsverfahren).

-11 Mastfundamente weniger, günstiger schneller!

-Einhaltung der Menschenrechte Grundgesetz Artikel 2

Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen.

Schutz vor niederfrequenten magnetischen Wechselfeldern bei Hochspannungs-Freileitungen

-Verbessertes Ortsbild!

Es wird KEIN Wald entfernt, nur überspannt.

Irreleitung in der Namensgebung „Finsinger Holz“ da nur 10% davon Wald sind und dieser überspannt wird. 

Längere Leitungen werfen in der Durchleitung höhere Umsätze ab, dies ist nicht im Sinne von uns Bürgern

Fehler in der Landesplanerischen Beurteilung:

Die Bestandstrasse wurde in der Landesplanerischen Beurteilung unter dem Gesichtspunkt genehmigt, dass die Leitungen im Korridor von der Wohnbebauung weggeschoben werden. Dies ist leider bei den Anliegern nicht der Fall (siehe Planung Tennet). Zwei Probleme sind dafür Verantwortlich. Die Straße FTO hat für Bauwerke klare Abstände die eingehalten werden müssen und in diesem Bereich bereits mit den derzeitigen Masten überbaut sind. Zweitens sorgt der Bauablauf für ein Platzproblem. Es wird eine komplett 3. Leitung gebaut mit min. 9 Masten zum umschalten der Leitungen während der Bausphase. Dies wurde in der Raumordnung nicht bearbeitet, da dies erst in der Planfeststellung kommt. Da ist es aber schon für uns Bürger zu spät wie man aktuell in den Medien mitbekommen hat. Die Baukosten im Abschnitt 4a werden irrsinnige Kosten verursachen, die man bei Abschnitt 4b wegen der kurzen geradelinigen Trasse nicht hat.

Weiterer Fehler:

Es handelt sich um einen Vergrößerungsneubau, nicht wie beschrieben ein Ersatzneubau. Diese Gewichtung darf den Bürgern mit der nahen Wohnbebauung nicht durch das Wort Bestandsbelastung ersetzt werden.

Dafür gibt es die Alternativtrasse.

Weiterer Fehler: Beim Abstand von 200m zur Wohnbebauung im Aussenbereich sind bei Abschnitt 4b keine Neubetroffenen Wohngebäude. 3 Bestandsbetroffene der 4a werden durch die 4b massiv entlastet. Hier auch der Fehler in der Landesplanerischen Beurteilung Bestandsbetroffene als Neubetroffene darzustellen.

Richtigstellung:

Neubetroffenheit im Abschnitt 4b = 0

Aufgrund dieser veränderten Grundlage muss die Trasse 4a „ST2580“ aus der Landesplanerischen Beurteilung umgehend gestrichen werden. 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 265 (175 in Ottenhofen)


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