21.06.2022, 12:46
Genaue Darstellung des LEP zum Nachlesen.
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLEP-ANL_1#BayLEP-ANL_1-G7
Neuer Petitionstext:
15.6.2022: Wir haben nun alle unterzeichneten Grunddienstbarkeiten für die Maststandorte in Trasse 4b zusammen. Ein Hinderniss weniger.
13.6.2022: Wir haben herrausgefunden, dass Tennet in den Aktuellen Planungen von der Bestandstrasse ca.2m in Richtung Ottenhofen wandert und ca. 6m bzw ca.1,70m in Richtung Oberneuching
10.6.2022: Planung eines Biotop an der 4b, mit direkter Verbindung zum Niedergewächsstreifen. Wir wollen zeigen, dass man der Natur mehr zurückgeben kann. Ausgleichsflächen in völlig anderen Gegenden sollen keine Lösung sein.
Ein Meilenstein:
Vergrößerung des wichtigen Bannwaldes. Geschichtlich einmalig!
Verbindliche Vereinbarung von Grundstücksbesitzern, ihr Grundstück in „Wald“ umzuwidmen als „Verbindung zweier Wälder“, um den Bannwald zu vergrößern. (unterschrieben am 1.6.22)
Dieser enorme Zuschlag übertrifft die negativen Belange der „Finsinger Holz Trasse“ bei weitem!
Zusätzliche Besonderheit: Die Anpflanzung erfolgt 2022/23. Die Leitung erst 2029/30
Die Energiewende braucht leistungsstarke Stromtrassen: Damit der Wirtschaftsstandort München und die Region in Zukunft sicher mit Strom versorgt werden können, plant die Firma Tennet (Sitz in Holland) den Ersatzneubau der Trasse von Oberbachern nach Ottenhofen. In der aktuell abgeschlossenen Raumordnung gibt es zwei Trassenkorridore im Bereich von Ottenhofen/Oberneuching.
Leider hält die Firma Tennet an der alten Bestandstrasse fest, obwohl diese mit 30m Abstand zu Wohngebäuden durch die fast 4-fache Vergrößerung der Leitung massiv die Gesundheit und Grundrechte der Menschen beeinträchtigt. (Leukämierisiko erhöht bei Kinder, Krebs). AuchIn imder GrundgesetzVerordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern Nr. „6.1.2 Höchstspannungsfreileitungen“ wird der 200m Mindestabstand bei Wohnbebauung im Außenbereich genannt. "Beim Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen sollen erneute Überspannungen von Siedlungsgebieten ausgeschlossen werden" .
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Ziehen wir Menschen und unsere Gesundheit, nun den Kürzeren, weil Leitungsrechte aus dem Jahr 1973 genutzt werden um Abstände zur Wohnbebauung zu umgehen? Der Mindestabstand von 200m muss bei einer Vergrößerung der Leitung gewährleistet sein - das fordern WIR!
Der Vorhabenträger orientiert sich momentan an der Bestandstrasse 4a , wobei die alternative Trasse „Finsinger Holz“4b untersucht und auch für landesplanerisch zulässig erachtet wurde.
Derzeit wird dieser Korridor aber vom Vorhabenträger nicht weiter verfolgt, obwohl dieser mehr Vorteile aufweist.
Wir fordern die Trasse "Finsinger Holz" als alleinige Variante im Planfeststellungsverfahren auszuwählen und somit die Bestandstrasse zurückzubauen und damit die stark betroffenen Anwohner zu entlasten. Ein teilweiser Abstand von nur 30 Metern zur Wohnbebauung ist nicht tragbar. Aus diesem Grund wurde die "Finsinger Holz" Variante im Raumordnungsverfahren für zulässig erachtet. Bei der Variante "Finsinger Holz" wird keine Wohnbebauung tangiert zudem kann der Wald weiterbestehen bleiben und eine Zunahme von Tier- und Pflanzenarten der Gebüsche und des Halboffenlandes ist zu erwarten.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 604 (358 in Ottenhofen)