20.05.2019, 11:19
Zur Info die Passage im Entwicklungskonzept wo das betreffende Einkaufszentrum erwähnt wird und warum das Unsicherheit für die Zukunft schafft. Als Einkaufszentren gelten Gebäude oder Teile von Gebäuden für Handelsbetriebe einschließlich der erforderlichen Abstellplätze mit einer Verkaufsfläche von insgesamt mehr als 800 m2. Es handelt sich bei Einkaufszentren somit um sehr große Komplexe, mit einer Vielzahl von Handelsbetrieben. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht das Einkaufszentrum Pichling nur aus einem Lebensmittelhandelsbetrieb und einer mehr oder weniger nicht belebten Fachmarktzeile. Es müsste somit zur Ansiedelung einer, Vielzahl von weiteren Handelsbetrieben kommen, um tatsächlich von einem Einkaufszentrum sprechen zu können. Dies würde jedoch zur Aushöhlung des Ortskerns von Stainz führen und die dort angesiedelten Betriebe gefährden. Darüber hinaus steht der Bau bzw die Erweiterung des Einkaufszentrums Pichling im direkten Widerspruch zu dem, in diversen Entwicklungsprogrammen festgesetzten, Grundsatz der Förderung von Ortskernen in der Steiermark und der dort angesiedelten Betriebe. Es gibt spezielle, eng gefasst Regelungen unter welchen Umständen Einkaufszentren gebaut und erweitert werden dürfen – diese werden im Entwicklungskonzept der Gemeinde Stainz nicht beachtet.