29.01.2012, 22:56
Danke an alle die sich beteiligt haben !
Leider mußte ich die Bürokratiemaschinerie postalisch erneut füttern. Anbei der Text an das Ministerium zur Petition:
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich
beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
In Ihrem Brief (von Staatssekretärin Melanie Huml) an die Akademie für Tierschutz (Fr. Dr. Brigitte Rusche) vom 18.05.2010 beziehen Sie Stellung zum geforderten Verbot zur Anbindehaltung bei Pferden. Sie schreiben „Ihre Forderung nach einem Verbot der Anbindehaltung ist somit erfüllt. Eine Frist bis zum Jahr 2014 wird erforderlich gehalten….“ (wegen Umbaumaßnahmen, ggbf. Verringerung des Pferdebestands, etc.)
Diese Frist halte ich für eine Frechheit. Bayern hatte 10 Jahre Zeit auf die Anbindehaltung zu reagieren, diese zu verbieten - wie es andere Bundesländer ebenso schon viel früher getan haben. Sie wurden über Jahre mit diesem Thema konfrontiert ohne zu handeln und Maßnahmen im Sinne der Pferde zu ergreifen. Ich fordere ein sofort gültiges Verbot der Anbindehaltung bei Pferden.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen?
Das Leiden der Pferde beenden. Sofort.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution, richtet sich Ihre Beschwerde?
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde an:
Man darf keinem Tier Leid zufügen. Pferde in Anbindehaltung leiden enorm, selbst wenn sie tagsüber die Möglichkeit zur freien Bewegung haben. Es kann nicht sein das diese wundervollen Geschöpfe jahrelang leiden, nur weil die Bürokratiemühle in den Ministerien handlungsunfähig scheint. Umbaumaßnahmen von Ställen können auch schneller vollzogen werden. Die Frist von fast 4 Jahren sind ein Witz – übergangsweise sind z. Bsp. Laufställe in wenigen Wochen, wenn nicht Tagen einzurichten. Zumal man im Ministerium zuvor fast 10 Jahre verschlafen hat ohne zu handeln. (in Hessen wurde die Anbindehaltung bei Pferden per Erlass bereits 1998 verboten!). Gegebenenfalls muß der Pferdebestand eben sofort verringert werden. Anbei erhalten Sie eine Unterschriftenliste von Menschen die diese tierschutzwidrige Haltung ebenfalls sofort verboten sehen wollen und nicht erst im Jahr 2014.