23.04.2015, 23:32
Hallo liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir haben einen Teilerfolg in Vorpommern-Rügen erzielt. Der Landkreis war einer derjenigen, der die Pauschalabrechnung gegenüber den Kitaträgern empfohlen hatte. Die Kitaträger hatten sich darauf berufen und wollten die Pauschalabrechnung deshalb nicht zurücknehmen. Am vergangenen Dienstag fand ein Treffen zwischen unseren FDP-Vertretern im Kreistag Vorpommern-Rügen und betroffenen Eltern statt. Im Nachgang dazu hat die FDP Kontakt mit der Verwaltung des Landkreises Vorpommern-Rügen aufgenommen und erreicht, dass der Landkreis die einseitige Empfehlung der Pauschalabrechnung zurück nimmt. Die Jugend-Fachdienstleiterin, Frau Heinrich, schrieb an diejenigen Kitas, von denen bekannt war, dass sie die Pauschalabrechnung ohne Alternative durchsetzen und behaupten, dass dies eine Vorgabe des Landkreises wäre.
Weiter unten das Beispielschreiben an das Institut für Leben und Lernen. Das können Sie ab morgen auch über die Internetseite www.kitaportal-fdp.de abrufen.
Wir halten Sie weiter informiert!
Freundliche Grüße
Katja Wolter aus Greifswald
Stellvertretende Vorsitzende der Freien Demokraten Greifswald
Mitglied des Landesvorstands der Freien Demokraten Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis Vorpommern-Rügen,Carl-Heydemann-Ring67,18437 Stralsund
Datum: 23. April 2015
Information KiTa-Vollverpflegung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Tagen und Wochensind bei uns vermehrt Beschwerden von Eltern hinsichtlich der Umsetzung der Abrechnung der Vollverpflegung eingegangen, die sich auf die sogenannten "Selbstzahlereltern" bezogen. Dies wurde u.a. auch auf einer kürzlich stattgefundenen Veranstaltung am nochmals sehr deutlich. Die Argumentation der Eltern bezieht sich immer wieder darauf, dass nach Aussagender Träger der Fachdienst Jugend "die pauschale Abrechnung verlangt". Grundlage dieser Aussagen sei unserer Schreiben von Dezember 2014.
Hiervon möchte ich mich ausdrücklich distanzieren.
Im benannten Schreiben haben wir den Trägern der Kindertagesstätten angeboten, die pauschale Abrechnung für die Kinder vorzunehmen, für die der Landkreis Vorpommern-Rügen auf Grund der Übernahmeder Elternbeiträge gemäß § 90 SGBVIII auch die Verpflegungskosten übernimmt. Ihnen war es frei gestellt die Vereinbarung zu unterzeichnen bzw. weiterhin die Spitzabrechnung vorzunehmen. Grund unseres Angebotes war es, für die Kinder in der Übernahme § 90 SGBVIII ein vereinfachtes Verfahren seitens der Verwaltung und der Träger bezüglich der Auszahlung der Verpflegungskosten anzustreben.
Ich möchte hiermit noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir lediglich eine Empfehlung ausgesprochen haben.
Dies haben wir bisher im Jugendhilfeausschuss, bei den Eltern und in allen anderen Veranstaltungen immer wieder auch genauso kommuniziert. Dases nunmehr zu einer solchen Auslegung durch die Träger kommt, ist unverständlich.
Unser Schreiben kann keine Argumentationsgrundlage für eine pauschale Abrechnung mit den Selbstzahlereltern sein. Aus diesem Grund nehmen wir mit dem heutigen Schreiben diese Empfehlung für die Abrechnung mit den Selbstzahlereltern zurück.
Wir möchten hiermit nochmals auf die Regelung der Mitwirkung der Eltern gemäß
§ 8 KiföGM-V verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dörte Heinrich
Fachdienstleiterin