04.05.2020, 12:53
Hinweis der Redaktion und Informationen zum Hintergrund und Kontext der Petition. Dient lediglich dem besseren Verständnis.
Neue Begründung: In der *„Verfassung der Bremischen Evangelischen Kirche"* heißt es in §1 Abs. 2: *„Die Glaubens-, Gewissens- und ***Lehrfreiheit*** der Gemeinden bleibt unbeschränkt."*
Folglich ist die allgemeine Lehrfreiheit in Bremen verfassungsgebunden. An diesem Grundrecht eines Bremer Pastors darf nicht gesägt werden. Doch zur Zeit wird eben genau dies getan (www.butenunbinnen.de/nachrichten/csd-strafantrag-pastor-olaf-latzel-bremen-100.html). getan.
Sogar das deutsche Grundgesetz verdeutlicht die Verantwortung des Menschen vor Gott. So heißt es in der dortigen Präambel: *„Im Bewußtsein seiner ***Verantwortung Verantwortung vor Gott*** Gott und den Menschen."*
Ein weiteres maßgebendes, gesetzliches Fundament stellen die Absätze 1 und 2 von Artikel 4 dar, in denen geschrieben steht: *„Die ***Freiheit des Glaubens***, des Gewissens und die ***Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses*** sind unverletzlich. Die ***ungestörte Religionsausübung*** wird gewährleistet.*
Der Bremer Pastor wird somit seiner biblischen Verantwortung gegenüber Gott gewahr und zugleich geschieht dies auf der Grundlage des bremischen Kirchenrechts sowie des deutschen Grundgesetzes.
Eine Suspendierung des Bremer Pastors wäre ein Eingriff in die Grundrechte und ein Verstoß gegen geltendes Recht der Bremischen Evangelischen Landeskirche.
Informationen zum Hintergrund:
"Die Mitarbeitervertretung der Bremischen Evangelischen Kirche fordert, den umstrittenen Pastor der St.Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, zu suspendieren. Dieser hatte sich im Rahmen seiner Arbeit herabwürdigend unter anderem über Homosexuelle geäußert. Deswegen ermittelt auch der Staatschutz wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen ihn."
"Latzel hatte Homosexuelle in einem Eheseminar als "Verbrecher" bezeichnet, im Nachhinein aber behauptet, er sei missinterpretiert worden und sich entschuldigt. Nun verlangt die Mitarbeitendenvertretung der BEK seine Freistellung. Die unerträglichen Anfeindungen gegenüber Menschen mit einem anderen Lebensstil seien weder als Mitglied noch als Mitarbeiter der Kirche akzeptabel, heißt es in einem Offenen Brief an die Kirchenoberen."
www.butenunbinnen.de/nachrichten/csd-strafantrag-pastor-olaf-latzel-bremen-100.html
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.204 (4.140 in Europäische Union)