Bürgerrechte

Solidaritätsbekundung mit Bremens Pastor Olaf Latzel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bremische Evangelische Kirche (BEK)
20.143 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

20.143 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

03.05.2020, 02:44

Lediglich Feinheiten in der Überarbeitung der Rechtschreibung und der Form der Darstellung.


Neuer Petitionstext: Mit dieser Petition stehen stellen wir uns als Unterzeichner an die Seite des Bremer Pastors Olaf Latzel. Wir setzen uns für die **freie Glaubens- und Meinungsfreiheit in den evangelischen Kirchen in Deutschland** ein.
Bremens Pastor Olaf Latzel darf daher entschieden **nicht suspendiert** werden.


Neue Begründung: In der „Verfassung *„Verfassung der Bremischen Evangelischen Kirche" Kirche"* heißt es in §1 Abs. 2: *„Die Glaubens-, Gewissens- und ***Lehrfreiheit*** der Gemeinden bleibt unbeschränkt."*
Folglich ist die allgemeine Lehrfreiheit in Bremen verfassungsgebunden. An diesem Grundrecht eines Bremer Pastors darf nicht gesägt werden. Doch zur Zeit wird eben genau dies getan (www.butenunbinnen.de/nachrichten/csd-strafantrag-pastor-olaf-latzel-bremen-100.html).
Sogar das deutsche Grundgesetz verdeutlicht die Verantwortung des Menschen vor Gott. So heißt es in der dortigen Präambel: *„Im Bewußtsein seiner ***Verantwortung vor Gott*** und den Menschen."*
Ein weiteres maßgebendes, gesetzliches Fundament stellen von Art. 4 die Abs. Absätze 1 und 2 von Artikel 4 dar, in denen geschrieben steht: *„Die Freiheit ***Freiheit des Glaubens, Glaubens***, des Gewissens und die Freiheit ***Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses Bekenntnisses*** sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung ***ungestörte Religionsausübung*** wird gewährleistet.*
Der Bremer Pastor wird somit seiner biblischen Verantwortung gegenüber Gott gewahr und zugleich geschieht dies auf der Grundlage des bremischen Kirchenrechts sowie des deutschen Grundgesetzes.
Eine Suspendierung des Bremer Pastors wäre ein Eingriff in die Grundrechte und ein Verstoß gegen geltendes Recht der Bremischen Evangelischen Landeskirche.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 403 (398 in Europäische Union)


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