Bürgerrechte

Smart-City Dießen stoppen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister des Marktes Dießen

3.510 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.510 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

14.04.2019, 16:35

Wie im Ammersee Kurier vom 9.April 2019 zu lesen ist, kritisierte in der Jahresversammlung der Ortsvorsitzende die aus seiner Sicht „rigide Einführung der elektronischen Wasserzähler in der Gemeinde. Deren pulsierendes Funksignal, dass letztlich auch das Verbrauchsverhalten spiegle, könne jedoch auf Antrag deaktiviert werden.“ Quelle Ammersee Kurier.

Nachdem die Gemeinde Dießen bereits 2014 die dauer-funkenden Wasserzähler eingeführt hat, ist dies für viele Dießener der erste öffentlich wahrnehmbare Kommentar des Bund Naturschutzes in Dießen zu diesem Thema.

Leider muss diese Aussage kommentiert werden, denn bisher können leider viele Bürger den Funk in ihren Häusern eben nicht deaktivieren, nur in Einfamilien-Häusern wird dem Widerspruch stattgegeben.
Dies ist der erste Teilerfolg einer örtlichen BI, denn Voraussetzung für die Deaktivierung, ist die Kenntnis von der Funkfunktion und dem Widerspruchsrecht.

Ein autonomes Dauerfunken, wie hier in Dießen, ist aber gem. Art. 24 Gemeindeordnung grundsätzlich nicht erlaubt.

Jüngst hat das Innenministerium nochmals bestätigt, dass die neue Regelung „durch den Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. C DSGVO ergänzt (wird), wonach die Menge und der Umfang der verarbeiteten Daten auf das Erforderliche zu beschränken ist. Daraus lassen sich folgende Grundsätze ableiten: … Für die Erstellung der Jahresabrechnung ist ein periodisches autonomes Funken von Zählernummer und Zählerständen über das Jahr hinweg daher nicht erforderlich. Der eröffnete Arbeitszeitraum ist … entsprechend dem Grundsatz der Datenminimierung möglichst kurz zu halten“.
Quelle: Innenministerium Bayern: Hinweise zu den Satzungsmuster

Demnach ist weder die 15 Sekunden-Funktaktung, noch die Speicherung der Daten mit dem aktuellen Gesetz, das laut Innenministerium auch nur vorbehaltlich ist, vereinbar.

Auch warnte der Bund Naturschutz Dießen vor der Einführung vor 5G. „Dies sei für eine Gemeinde wie Dießen, mit Alleen und schönen altem Baumbestand eine Gefahr. Für 5G müsse zur Erreichung der vollen Sendeleistung abgeholzt werden, da Bäume und Grün die Sendeleistung beeinträchtigen.“ Quelle: Ammersee Kurier.

Der BUND Naturschutz ist herzlich eingeladen, sich an dieser Petition zu beteiligen um im Sinne der Grund- und Menschenrechte, zur Stärkung der Demokratie und für den Naturschutz, ein deutliches Signal zu setzen.

Auf der Regionalseite des Bund Naturschutzes unter „Brennpunkte“ ist jedenfalls von den funkenden Wasserzählern noch nichts zu lesen (Stand: 14.04.2019)
landsberg.bund-naturschutz.de/brennpunkte-vor-ort.html

Wie auf der von der Ortsgruppe Dießen ausdrücklich empfohlen Plattform www.diagnose-funk.org
unter www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1387
zu lesen ist, beteiligt sich der BUND bereits an einer Unterschriftensammlung gegen die Einführung von 5G, in Stuttgart:

„Aus Sicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) muss die Bundesregierung die Gesundheit der Menschen endlich in den Blick nehmen und dafür sorgen, dass schnellstmöglich die gesundheitlichen Auswirkungen von 5G im Rahmen von Begleitstudien durch unabhängige Institute erforscht werden.“


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