Familie

Kinder brauchen Mama und Papa. Das Wechselmodell für Deutschland.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten




26.08.2016, 16:15

Aufruf DEN HAAG in Kindesentfremdung zu involvieren.

Das Wechselmodell hat auch seine Begründung darin, durch entsprechende Zeitverteilung Kindesentfremdung zu verunmöglichen. Es gibt Kindes-Entzug von einzelnen Elternteilen in Form von Residenzmodell oder Umgangsvereitelung und damit irgendwann PAS. Und es gibt Entzug von beiden Eltern gleichzeitig.

Daß in Deutschland so manches schiefläuft, weiß inzwischen auch der internationale Gerichtshof in Den Haag! Dort arbeitet man gerade daran, braucht aber „Futter“.

Als Elternteil(e) der von Entfremdung bedroht ist/sind und dagegen vor Gericht ankämpft, gibt es den Weg nach Den Haag über Archeviva: man beantragt es bei Archeviva, es wird von denen das zuständige Gericht in Kenntniss gesetzt daß es unter Beobachtung steht und weiterer Verfahrensablauf / Ergebnisse gehen später nach Den Haag.

www.archeviva.com/die-ueberwindung-von-kid-eke-pas/

www.archeviva.com/verbrechen-gegen-die-menschlichkeit-kid-eke-pas-betroffene-gehen-den-weg-nach-den-haag/

www.archeviva.com/fuersorgliches-anschreiben-an-die-gerichte/

Es kostet einmalig 40 Euro, wofür unter Anderem das Einschreiben an das Gericht bezahlt wird. Und das ganze Drumherum halt, da arbeiten ja auch Leute dran…
Bei Verständnisproblemen am besten dort nachfragen, die Kontaktdaten sind auf der Seite. Man muss etwas lesen/rumklicken, es „expandiert“ halt schnell, weil es viele Betroffene gibt und ich wette auch unter Euch/Ihnen.

Kein Handheben, kein Drankommen!


20.08.2016, 11:30

Der Begriff „Kindeswohl“ ist die Grundlage gerichtlicher Entscheidungen.
Was viele nicht zu wissen scheinen: Kindeswohl ist klar messbar! Man kann die Auswirkung von Elternverhalten auf das Kindeswohl in Prozenten zeigen.

Kurz vorab:
man kann den derzeitigen Zustand der Kindeswohlschädigung erfassen und sieht damit wie lang noch der Weg bis zum Ziel „0% Kindeswohlschädigung“ ist.

Die Universität Tübingen hat umfangreiche Untersuchungen zum Kindeswohl gemacht. Schädigungen des Kindeswohl sind mit der KiMiss-Studie 2014 klar messbar geworden. Das KiMiss-Projekt beinhaltet die Studie 2012 (Elternwohl) und 2014 (Kindeswohl). Es geht um die Definition von Kindeswohl & Prävention von Kindeswohlgefährdung.

Das Kindeswohl gilt einerseits als nicht definiert, es wird juristisch als unbestimmter Rechtsbegriff gehandhabt, und muss andererseits als eine Art 'Maß' jeder sorgerechtlichen Entscheidung zugrunde liegen. Kindeswohl ist jedoch ebenso definierbar wie andere Maße der Lebensqualitäts-Forschung. Schaut man es sich genauer an, muss Kindeswohl sogar als eine Quantität aufgefasst werden, denn sorgerechtliche Regelungen lassen sich in feinen Abstufungen skalieren.

Mittels des KiMiss-Projekts wurde ein Instrument entwickelt, welches den Kindeswohlverlust bei elterlicher Trennung im familiengerichtlichen Verfahren quantifiziert und mit der Lebensqualität einer Kindheit gleichsetzt.

Grundlage des KiMiss-Projektes ist ein Rating-Verfahren, in welchem Vertreter verschiedener Fachrichtungen (Justiz, Sozialarbeit, Psychologie, Medizin, etc.) Fallkonstellationen im Kontext von Trennung und Scheidung beurteilen. Kern des Projektes bildet die sogenannte KiMiss-Liste, die auch der Studie 2012 zugrunde liegt. Das Rating-Verfahren stellt damit die Operationalisierung eines Kindeswohl-orientierten Maßes bereit.

Der %-Wert gibt an, in welchem Verhältnis der Punkt zu einem vollständigen Verlust von Kindeswohl steht. Die einfachste Entscheidungsgrenze auf der Kindeswohl-Skala stellt ein Verlust von mehr als 50% dar, der in der Praxis meist der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den anderen Elternteil entspricht.

Man kann damit leicht eine Tabelle erstellen, in der die erste Spalte den Punkt der KiMiss-Studie zeigt, die zweite Spalte das konkrete Elternverhalten, also die vorgefallene Situation(en) und die dritte Spalte die prozentuale Auswirkung auf das Kindeswohl.

Im nächsten Schritt addiert man die Prozentzahlen und hat damit einen Ist-Zustand des Verhalten eines Elternteiles. Das Ziel sollte sein, auf „0% Kindeswohlschädigung“ zu kommen. Dies kann man für Anträge beim Gericht, für gemeinsame Gespräche oder für die persönliche Entwicklung hin zu einem guten Elternteil nutzen.

Unter Zuhilfenahme von
www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/2014rating.html

Hier die Ergebnisse der KiMiss 2014, für die Tabelle:
www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/2014tables.html







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