Familie

Kinder brauchen Mama und Papa. Das Wechselmodell für Deutschland.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
5.237 Unterstützende 5.061 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

20.08.2016, 11:30

Der Begriff „Kindeswohl“ ist die Grundlage gerichtlicher Entscheidungen.
Was viele nicht zu wissen scheinen: Kindeswohl ist klar messbar! Man kann die Auswirkung von Elternverhalten auf das Kindeswohl in Prozenten zeigen.

Kurz vorab:
man kann den derzeitigen Zustand der Kindeswohlschädigung erfassen und sieht damit wie lang noch der Weg bis zum Ziel „0% Kindeswohlschädigung“ ist.

Die Universität Tübingen hat umfangreiche Untersuchungen zum Kindeswohl gemacht. Schädigungen des Kindeswohl sind mit der KiMiss-Studie 2014 klar messbar geworden. Das KiMiss-Projekt beinhaltet die Studie 2012 (Elternwohl) und 2014 (Kindeswohl). Es geht um die Definition von Kindeswohl & Prävention von Kindeswohlgefährdung.

Das Kindeswohl gilt einerseits als nicht definiert, es wird juristisch als unbestimmter Rechtsbegriff gehandhabt, und muss andererseits als eine Art 'Maß' jeder sorgerechtlichen Entscheidung zugrunde liegen. Kindeswohl ist jedoch ebenso definierbar wie andere Maße der Lebensqualitäts-Forschung. Schaut man es sich genauer an, muss Kindeswohl sogar als eine Quantität aufgefasst werden, denn sorgerechtliche Regelungen lassen sich in feinen Abstufungen skalieren.

Mittels des KiMiss-Projekts wurde ein Instrument entwickelt, welches den Kindeswohlverlust bei elterlicher Trennung im familiengerichtlichen Verfahren quantifiziert und mit der Lebensqualität einer Kindheit gleichsetzt.

Grundlage des KiMiss-Projektes ist ein Rating-Verfahren, in welchem Vertreter verschiedener Fachrichtungen (Justiz, Sozialarbeit, Psychologie, Medizin, etc.) Fallkonstellationen im Kontext von Trennung und Scheidung beurteilen. Kern des Projektes bildet die sogenannte KiMiss-Liste, die auch der Studie 2012 zugrunde liegt. Das Rating-Verfahren stellt damit die Operationalisierung eines Kindeswohl-orientierten Maßes bereit.

Der %-Wert gibt an, in welchem Verhältnis der Punkt zu einem vollständigen Verlust von Kindeswohl steht. Die einfachste Entscheidungsgrenze auf der Kindeswohl-Skala stellt ein Verlust von mehr als 50% dar, der in der Praxis meist der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den anderen Elternteil entspricht.

Man kann damit leicht eine Tabelle erstellen, in der die erste Spalte den Punkt der KiMiss-Studie zeigt, die zweite Spalte das konkrete Elternverhalten, also die vorgefallene Situation(en) und die dritte Spalte die prozentuale Auswirkung auf das Kindeswohl.

Im nächsten Schritt addiert man die Prozentzahlen und hat damit einen Ist-Zustand des Verhalten eines Elternteiles. Das Ziel sollte sein, auf „0% Kindeswohlschädigung“ zu kommen. Dies kann man für Anträge beim Gericht, für gemeinsame Gespräche oder für die persönliche Entwicklung hin zu einem guten Elternteil nutzen.

Unter Zuhilfenahme von
www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/2014rating.html

Hier die Ergebnisse der KiMiss 2014, für die Tabelle:
www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/2014tables.html


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