12.01.2016, 01:47
Liebe Online-Petition-Unterstützer,
lang lang ist es her seit den letzten Informationen. Leider ist der Weg „zur Ampel“ mühsam und beschwerlich und die Verantwortlichen sehen für mein Anliegen keinen dringenden Handlungsbedarf und prüfen, prüfen, prüfen und das nun schon seit Juni 2014.
Aktueller Stand der Dinge ist, dass ich mich im August diesen Jahres entschieden habe, mein Anliegen auf Einrichtung einer Lichtsignalanlage durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Schmitz-Rode unterstützen zu lassen. Für die weitere Vorgehensweise war klar, dass im nächsten Schritt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Trier angestrebt werden muss. Allerdings war nicht sicher, ob das Schreiben der Verbandsgemeinde Konz vom 31. März 2015 (siehe beigefügte Schreiben) ein förmlicher Bescheid sei oder nicht.
Das Verwaltungsgericht Trier kam zu dem Schluss, dass es sich hierbei um keinen förmlichen Bescheid handelt und somit wurde die mündliche Verhandlung, angesetzt für Dienstag, den 10. November 2015, abgesagt. www.volksfreund.de/nachrichten/region/konz/kurz/Kurz-Gerichtstermin-fuer-Ampelstreit-aufgehoben;art8101,4362828
Und nun heißt es wieder – Weiter Warten und Geduld haben….☺
In einem Schreiben vom 4. November 2015 der Verbandsgemeinde Konz an das Verwaltungsgericht Trier hat diese sich verpflichtet, mir, der Klägerin, eine förmliche Bescheidung Bescheid???? des Antrags auf Einrichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage zukommen zu lassen.
Ich hoffe, dass man diese Lichtsignalanlage unter Berücksichtigung aller Argumente positiv bescheiden wird!
Danke an jeden Fahrer/jede Fahrerin, der Fußgänger an der gefährlichen Querungshilfe an der B419 in Oberbillig wahrnimmt und durch kurzes Anhalten ein Queren ermöglicht. Gerade für mich persönlich ist jetzt in der neblig trüben Herbst- Winterzeit dieses Anhalten ÜBERLEBENSWICHTIG!