01.10.2020, 14:50
Das Urteil, welches die Abschiebung von Shahin Chowdhury verkündet, begründet die Entscheidung damit, dass die Abschiebung aus "Abschreckung" bzw zur "Spezialprävention" erfolge. O-Ton: "Die Abschiebung soll anderen Ausländern vor Augen führen, dass ein unrechtmäßiger Aufenthalt keineswegs toleriert, sondern mit den ausländerrechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln sanktioniert wird. Dieser "Abschreckungszweck" (sic !) kann nur erreicht werden, wenn das Fehlverhalten auch zu tatsächlich spürbaren Konsequenzen führt."
Shahin Chowdhury war nie und in keiner Hinsicht straffällig, das attestiert auch das Urteil. Er hat sich jünger gemacht und in der berechtigten Sorge, dass diese falsche Angabe mit der Beschaffung seiner Ausweisdokumente offenkundig wird, seine Mitwirkungspflichten verletzt. Das ist der Vorwurf. Der einzige Vorwurf.
Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes. Eine nicht korrekte Angabe des eigenen Alters ist nicht strafbar.