18.09.2022, 13:35
Liebe Unterstützer der Petition zum Erhalt des Freibads am Flötenteich,
eine Unterzeichnerin der Petition hat uns darauf aufgemacht, dass der NWZ-Artikel vom 13. September 2022 eventuell zu Missverständnissen geführt hat.
Die Einschränkungen, wer befähigt ist, eine Petition zu unterzeichnen, sind in Deutschland besonders gering: Jede Person, einschließlich Minderjährige und Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Landes besitzen, dürfen sich über Petitionen in gesellschaftliche Debatten einbringen.
Unterschriften können sowohl auf Papier als auch online gesammelt werden. Dabei gilt, dass eine Petition bereits ab der ersten Stimme eingereicht werden kann.
Nach Einreichung der Petition wird geprüft, ob die Voraussetzungen gemäß § 48 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes erfüllt sind.
Deshalb gebt diese Info bitte weiter, denn jede Stimme erhöht die Sichtbarkeit unserer Initiative!
Herzliche Grüße & lieben Dank
Karin + Alste