03.07.2023, 12:45
Hinweis: aufgrund der Länge etwas gekürzte Fassung:
Sehr geehrter Herr Prof. Schröder,
vielen Dank für die Übermittlung des Wortlautes der Petition „Schutz des Ahrtales vor erneuten Fluten", die auf der Internetseite www.openpetition.de/ 1003 Unterstützende gefunden hat.
Zentrale Forderung ihrer Petition ist die verstärkte Rückhaltung der Niederschläge auf den land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Dies ist auch aus Sicht des Klimaschutzministeriums ein sehr wichtiger Ansatzpunkt zur Verbesserung der Hochwasservorsorge.
Auch die Enquete - Kommission 18/1 „Konsequenzen aus der Flutkatastrophe in Rheinland- Pfalz: Erfolgreichen Katastrophenschutz gewährleisten, Klimawandel ernst nehmen und Vorsorgekonzepte weiterentwickeln“ hat sich mit dem Thema „Flächen- und Raumplanung, Hochwasservorsorge und Klimawandelanpassung, Flächenbewirtschaftung im Außenbereich“ in einer ganztägigen Sitzung im Ahreinzugsgebiet gewidmet. Die Möglichkeiten für „Wasserrückhalt im Wald“ und „Wasserrückhalt in der Fläche“ wurden anhand von Praxisbeispielen besichtigt und vor Ort sowie nachfolgend im Rahmen einer Expertenanhörung erörtert. Verbesserungen in der landwirtschaftlichen Praxis, die dem Wasserrückhalt auf der Fläche dienen, verbessern die Widerstandsfähigkeit gegen Trockenphasen wie auch dem Rückhalt von Wasser bei Stark- und Dauerregenereignissen. Sie sind Beratungsgegenstand der Beratung durch die Dienstleistungszentren ländlicher Raum wie auch der Wasserbehörden.
Die Land- und Forstwirtschaft tragen schon im eigenen Interesse zur Vorbeugung von Hochwasserereignissen bei. Sie sind wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig aufgrund der Produktion „unter freiem Himmel“ von den meteorologischen und phänologischen Veränderungen infolge des Klimawandels betroffen. Dazu gehören unter anderem Starkregenereignisse, zunehmende Hitzetage, extreme Trockenperioden sowie veränderte Blüh- und Reifezeiten.
Die Herausforderungen für die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen, aber auch für die Behörden, bestehen darin, sich diesen Veränderungen anzupassen (Adaption an den Klimawandel).
Im November 2022 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem MKUEM (Abteilung Wasserwirtschaft) und dem Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz geschlossen.
Damit wurden Maßnahmen vereinbart, die dazu beitragen, den Wasserabfluss aus dem Wald zeitlich zu verzögern und im Gesamtvolumen zu verringern. So soll zum einen mehr Wasser im Wald pflanzenverfügbar bleiben und zum anderen auch die Grundwasserneubildung begünstigt werden. Wasserrückhalt in der Fläche dient zudem immer auch dem Hochwasserschutz.
Die Maßnahmen teilen sich auf in:
1. Anlage von Rigolen unterhalb von Wegkörpern
2. Verschluss von Grabensystemen auf der Waldfläche
3. Ableitung von Wegeentwässerungsgräben in Waldflächen
4. Anlage von Sickermulden
Für das Gesamtprogramm werden 900.000 Euro pro Jahr im laufenden und den kommenden beiden Jahren für den Staatswald bereitgestellt.
In den Forstämtern Ahrweiler, Adenau und Soonwald haben entsprechende Arbeiten begonnen. Das Programm wird auf weitere Forstämter ausgedehnt.
Für den Kommunalwald steht darüber hinaus ein Förderprogramm, das auf gleichartige Maßnahmen ausgerichtet ist, zur Verfügung.
Außerdem sollen die Flächen der Land- und Forstwirtschaft in die örtlichen Hochwasservorsorge- und Starkregenkonzepte (öHSVK) effektiver integriert werden. Unser Haus hat das Netzwerk aus kommunaler Beratung zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge um den Bereich der land- und forstwirtschaftliche Beratung erweitert, so dass hier eine fachübergreifende Zusammenarbeit und Integration von verschiedenen Disziplinen bei den örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten möglich wird. Die Wasserschutzberatung Rheinland-Pfalz soll als neuer Partner bei der Erarbeitung örtlicher Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte mit dem Kompetenzzentrum für Hochwasservorsorge und Hochwasserrisikomanagement (KHH) u. dem Informations- und Beratungszentrum für Hochwasservorsorge (IBH) zusammenarbeiten. Insbesondere die Sensibilisierung, Motivation und Bereitschaft von Landwirten, zur Umsetzung von Maßnahmen zum Wasserrückhalt und Erosionsvorsorge soll als ein neuer Aufgabenschwerpunkt unterstützt werden.
Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass mit der Neufassung der Förderrichtlinie der Wasserwirtschaftsverwaltung vom 2.12.2021 ein neuer Förderbereich zur „Verbesserung der Grundwasserneubildung, des Bodenwasserhaushalts und des Wasserrückhalts auf der Fläche“ eingeführt wurde. Gefördert werden Maßnahmen mit bis zu 70 % der Investitionskosten für eine erosions- und hochwassermindernde oder rückhaltende Bewirtschaftung, u.a. sind dies die Verlängerung der Fließwege, Verlangsamung der Abflussgeschwindigkeiten oder eine naturnahe Bepflanzung zum Zweck des Wasser-/Treibgut- oder Geschieberückhalts. Die Förderung ist für öffentliche bzw. kommunale Flächen vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Eder