Verkehr

Schützt Haßloch vor der Verkehrslawine: Kein Logistikzentrum!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld, Bürgermeister Lothar Lorch
2.833 Unterstützende 2.124 in Landkreis Bad Dürkheim

Petition hat zum Erfolg beigetragen

2.833 Unterstützende 2.124 in Landkreis Bad Dürkheim

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 24.01.2019
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

12.12.2018, 09:39

Dokument anzeigen

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Über 2.564 Unterschriften sind zu unserer Petition eingegangen. Diese möchten wir heute Abend im Rahmen der Gemeinderatssitzung der Gemeindeverwaltung Haßloch an den Bürgermeister Herr Lorch überreichen.

Bitte unterstützen Sie unsere Mahnwache und setzten Sie mit uns ein Licht-Zeichen - Bringen Sie ein Glas mit einem Teelicht oä. mit und zeigen Sie, dass es an der Zeit ist, TATEN auf WORTE folgen zu lassen.

Beginn 17:00 in der Seitenstraße zum Kultur4eck - in der Marianne-Wittmann-Straße neben Kulturdreieck, Gillergasse

Im Anschluss findet um 18:30 die öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

» DANKE an alle BürgerInnen, die sich engagieren und Ihre Meinung klar vertreten! Wie sich hier wieder gezeigt hat, ist die Beteiligung der BürgerInnen an politischen Entscheidungen enorm wichtig!
Danke auch an die Verwaltung, die Mitgliedern des Bauausschuss, dass sie mit der Änderung des Bebauungsplanes den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht haben.
Ein besonderer DANK an Familie Bockslaff von der Obermühle für die juristische Expertise zur Situation im Industriegebiet Süd.

Wir fordern den Gemeinderat auf, zum Schutz der Planungshoheit in unserem Dorf nun die weiteren Schritte zu beschließen.
Denn Sie vertreten die verfassungsrechtlich festgeschriebene Planungshoheit der Gemeinde Hassloch. (§28 Grundgesetz)

Dabei ist zu beachten, eine Veränderungssperre hat Satzungscharakter, der Kreis und die Bauherren müssen sie befolgen. Wer dagegen etwas tun will, muss ein Normenkontrollverfahren anstrengen.
Die Rückstellung dagegen ist ein Verwaltungsakt. Als Rechtsmittel genügt schon ein einfacher Widerspruch. Außerdem müssen für die Rückstellung Fristen beachtet werden.

Wir bitten die politisch Verantwortlichen, die Handlungsoptionen sorgfältig zu prüfen und sich nur auf schriftlich vorliegende juristische Aussagen aus erster Hand zu verlassen.

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VERANSTALTER: Verein Bürgerengagement Haßloch e.V. / Bürgerinitiative Nein zur Verkehrslawine - schützt Haßlocher Bürger


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