30.11.2022, 16:19
Liebe Petent*innen, liebe interessierte am Erhalt der Eyhof-Siedlung,
nach der sehr interessanten und äußerst gut besuchten internationalen Tagung im Herbst über den Architekten und Erbauer der Eyhof-Siedlung, Josef Rings, geht es nun auch auf städtischer Seite weiter in dem langen Verfahren um die Wahrung unseres Kulturgutes „Eyhof-Siedlung“:
Die Stadt Essen lädt am Mittwoch, dem 14.12. zur Informationsveranstaltung ein. Dazu muss man sich bis zum 8.12. anmelden unter folgenden Link:
www.essen.de/leben/planen_bauen_und_wohnen/essen_plant_und_baut_/stadtplanung/eyhof_siedlung.de.html
Oder telefonisch: Tel.-Nr. 02018861230.
Kurz zur Einordnung des Termins:
• Am 05.10.2021 fand eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Eyhof-Siedlung statt, in der die Essener Verwaltung alle interessierten Bürger*innen einlud, sich zu beteiligen. www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1444575.de.html
• Der Besucher*innen Ansturm war so groß und das Ergebnis so eindeutig, dass der Planungsausschuss der Stadt Essen am 03.02.2022 dem Ergebnis der Bürgerbeteiligung folgend der Essener Verwaltung per Beschluss den Auftrag erteilte, eine Erhaltungssatzung „Eyhof-Siedlung“ aufzustellen. Für 12 Monate, ab diesem Beschluss, genießt die Siedlung seither einen gewissen „Veränderungsschutz“. (nachzulesen hier:
amtsblatt.essen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZaHf4F8DRYk9FtulJhoz9whxx1629oENaq0qs4VuLYRK/Bekanntmachung_66-2022.pdf )
• Zehn Monate sind seither vergangen. Der Veränderungsschutz läuft bald aus. Die Verwaltung wird jetzt mit o.g. Informationsveranstaltung ihre Ergebnisse präsentieren bezüglich des politischen Auftrages eine Erhaltungssatzung „Eyhof-Siedlung“ aufzustellen.
Damit ist die Kuh noch nicht vom Eis! Wenn eine Erhaltungsatzung aufgestellt ist, heißt es noch nicht, dass sie beschlossen wird, und selbstverständlich sind auch die Inhalte einer solchen Satzung relevant: Was sind die Ziele der Satzung? Was schützt die Satzung? Schützt die Satzung vor Abriss, Neubau, Tiefgaragen in der Gartenstadt? Wo ist die Erhaltungssatzung nachzulesen? Wann wird die Erhaltungssatzung der Politik zum Beschluss vorgelegt? Wird der „Veränderungsschutz“ verlängert, sollte die Beschlussvorlage über Januar hinaus auf sich warten lassen?
Viele Gründe, also hinzugehen, zur Veranstaltung am 14.12. und - Fragen zu stellen! Jedoch sollen wir uns vorher auch informieren (z.B. in Wikipedia zu §172 BauGB), denn nur der/die Informierte lässt sich nicht manipulieren.
Wissen Sie z.B., dass Häuser in einem Erhaltungsschutzgebiet einen deutlich höheren Zuschuss bei energetischer Sanierung bekommen?
Anmeldungen zur Veranstaltung sind bis zum 08.12. hier möglich:
www.essen.de/terminformular/amt_fuer_stadtplanung_und_bauordnung_/eyhofsiedlung.de.html
Kommt zahlreich und bringt gerne Interessierte mit!
Eure Bürgerinitiative „Eyhof-Siedlung“
Hier ein Link zum WAZ-Artikel dazu:
www.waz.de/staedte/essen/abriss-oder-erhalt-rundgang-durch-essener-eyhof-siedlung-id237030895.html