Familie

Schnellere Entscheidungen für das Kindeswohl

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss, bmfsfj, bmjv

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Der Petition wurde nicht entsprochen

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  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

24.03.2019, 00:30

Hallo, liebe Unterzeichner!
Neben einem neuen tollen Zeitungsartkel von Jürgen Heimann heute (WZ, Bergischer Volksbote: www.wz.de/nrw/burscheid-und-region/wenn-kinder-aus-der-familie-herausgerissen-werden_aid-37624579), möchte ich noch einmal Einblick in einige Reaktionen geben, die mich erreichten:

Unter anderem schrieb mir eine Pflegemutter, die seit sechs Jahren eine Tochter in Dauerpflege bei sich hat: „seit 1,75 Jahren stehen wir aufgrund von Paragraph 166 FamFG im Gerichtsverfahren um die Rückführung unserer Dauerpflegetochter [zur] Herkunftsmutter […]. Aufgrund eine[s Gutachtens], einer unerfahrenen Richterin und eines [schwierigen] Vormunds zieht sich das Verfahren so lange. Paragraph 166 FAM FG sagt, dass bei jedem Sorgerechtsentzug eine Rückführung regelmäßig überprüft werden muss. D.h. es gibt Dauerpflegefamilien, die haben jedes Jahr ein Sorgerechtsrückführungsverfahren an der Backe hängen. Mit diesen unnötigen Verfahren wird Geld, Zeit und das viel notwendigere Vorankommen in den von Ihnen beschriebenen Verfahren für Kurzzeitpflegekinder verbraucht. Eine Streichung des Paragraphen 166 FAMFG wurde durch den Bundesrat der Bundesregierung schon 2017 vorgeschlagen, aber bisher leider nicht umgesetzt. Theoretisch könnte also pro Pflegekind (oder Kinderheimkind) ein jährliches Rückführungsverfahren, während einer Pflegschaftsdauer von 16 Jahren vor Gericht laufen. Das wäre bei gut 150.000 fremduntergebrachten Kindern also 1.900.000 Verfahren.“ Wenn man diese theoretischen Zahlen betrachtet, wird einem ganz schwindelig, oder?! Und nun schaut/schauen Sie einmal hinter diese Zahlen – auf die Menschen, die tatsächlich über Jahre hinweg nicht die erwünschte Sicherheit haben. Auch nach den gerichtlichen Entscheidungen, auch nach der Zeit der Bereitschaftspflege. Was macht so etwas mit den Kindern und den neuen Familien, in denen sie doch eine sorgenfreie Kindheit erleben sollen?

Viele Zuschriften und Mitteilungen zeigen auf, wie unterschiedlich bundesweit mit Pflegekindern und Pflegefamilien verfahren wird. Es gibt nicht einmal einheitliche Bezeichnungen – (bis) wann und wo heißt es Bereitschaftspflege, wann und wo Kurzzeitpflege, Dauerpflege, Vollzeitpflege...
Die Bezahlung ist von Landkreis zu Landkreis, von Träger zu Träger oder Amt zu Amt unterschiedlich und manchmal nicht transparent. Manche Pflegefamilien berichten von regelmäßigen Zusammentreffen mit den anderen Familien des Trägers, manche haben fachlich fundierte Supervision, andere berichten von gerade einer jährlichen Veranstaltung.
Den Familien bleibt manchmal nur der Austausch über die sozialen Medien, denn die Vernetzung untereinander ist sonst absolut begrenzt.

Ich erhielt auch die Nachricht, dass das IKJ (Institut für Kinder- und Jugendhilfe) in Mainz von Bund und Kommunen beauftragt ist, wissenschaftliche Erkenntnisse aus der praktischen Arbeit mit Pflegekindern zusammenzustellen. Da tut sich also was!

Immer wieder begegnen uns trotzdem Menschen, die mit dem Begriff „Bereitschaftspflege“ NICHTS anfangen können, die gar nicht wissen, dass es so etwas gibt. Umso mehr bemühen wir uns um mediale Öffentlichkeit – was manchmal gar nicht so einfach ist. Aber für das Wohl der Kinder haken inzwischen Einige mit vereinten Kräften immer wieder nach, wollen berichten und aufmerksam machen. Das ist toll und macht mir unglaublich Mut!

Um es einfacher zu machen, habe ich einen Aushang beigefügt, den Ihr Euch/Sie sich ausdrucken und an Schwarzen Brettern, Magnettafeln oder Schaufenstern hinterlassen könnt/können. Ich kann ihn auch gerne als Datei versenden - einfach melden!
Es wäre doch gelacht, wenn wir nicht noch mehr für die Kinder tun können!
Vielen herzlichen Dank und ebensolche Grüße,
Eure/Ihre Tabea Pioch.


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