11.291 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss, bmfsfj, bmjv
Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses des Bundestages, Frau Bundesministerin Giffey und Frau Bundesministerin Lamprecht!
Vor einigen Jahren haben wir uns als Familie entschlossen, den schwächsten Mitgliedern in unserer Gesellschaft Unterstützung zu geben: Kindern, die aus den verschiedensten Gründen nicht in ihrem Elternhaus aufwachsen können.
Mit diesem Vorhaben haben wir uns inzwischen unter die Trägerschaft der Praxis Erziehungshilfe in Bergisch Gladbach begeben. Ein Arbeitsbereich der Praxis Erziehungshilfe ist die Beratung und intensive Begleitung von Familien, die bereit sind, Kinder vorübergehend in ihren Familien aufzunehmen.
Diese Kinder werden aus akuten Krisen- und Gefährdungssituationen durch das Jugendamt aus ihrem Zuhause herausgeholt und in Bereitschaftspflegefamilien wie der unseren zeitlich begrenzt untergebracht. Laut statistischem Bundesamt waren davon im Jahr 2017 deutschlandweit 61.400 Kinder und Jugendliche betroffen.
Der Verbleib der Kinder in den Bereitschaftspflegefamilien richtet sich nach dem Verlauf der Perspektivklärung: Wie wird das Kind zukünftig untergebracht? Kann es zurück ins Elternhaus? Benötigt es für seine Entwicklung spezielle Hilfe? Muss gerichtlich verhandelt werden? Kommt eine psychologische Begutachtung der beteiligten Familienangehörigen zur richterlichen Urteilsfindung dazu?
Die Dauer dieser Perspektivklärung sprengt in der Regel die Bedeutung des Wortes „vorübergehend“ oder „vorläufig“ - der Wortlaut aus § 33 SGB VIII „zeitlich befristet“ ist strapazierfähig und dehnbar. Nicht selten ist die Verweildauer der mitunter hoch belasteten oder gar traumatisierten Kinder in unseren „Übergangsfamilien“ mehr als ein Jahr!
In der praktischen Arbeit erleben wir, dass spätestens nach sechs bis neun Monaten die fachliche Distanz dahinschmilzt. Das Kind wird innerhalb dieser Zeit immer mehr Teil der Familie. Muss es dann nach vielen Monaten beispielsweise in eine Dauerpflegestelle wechseln, erlebt es einen erneuten Beziehungsabbruch, eine wiederholte Traumatisierung. Dem Kind wird Schaden zugefügt.
Gerade in den ersten drei Lebensjahren benötigen Kinder Geborgenheit, Stabilität und Kontinuität, um sich gesund entwickeln zu können. Jedes Kind sollte die Chance haben, in einer stabilen Geborgenheit aufzuwachsen! Dafür ist die zeitlich befristete Bereitschaftspflege jedoch nicht vorgesehen.
Wir als Bereitschaftspflegefamilie bauen selbstverständlich zu den Kindern eine Beziehung auf, das ist für sie auch nahezu lebensnotwendig – denn dem Kind wird durch die Inobhutnahme alles Gewohnte, Bekannte, Geliebte genommen.
Nun soll es natürlich intensiv auf- und angenommen werden, um die Zukunftswege zu ebnen und die nächste Hürde zu erleichtern. Je länger jedoch die Verweildauer, desto größer die Löcher, die in die Seelen der Pflegekinder gerissen werden, wenn dann endlich die Perspektive geklärt ist.
Und nicht nur die Pflegekinder, auch die „Pflegegeschwister“ leiden vermehrt – erhebliche Trauerbewältigung wird nötig, bei jedem Kind das in die Familie kommt und wieder geht - jedes Mal neu.
Wir fordern daher eine schnellere Bearbeitung in Jugendämtern und Gerichten! Die Anzahl der Jugendamtmitarbeiter und der Richter an den Amtsgerichten muss erhöht werden!
Begründung
Für Ämter und Gerichte sind die Kinder (gezwungenermaßen) Fall-, Akten- oder Vorgangsnummern. In unseren Familien sind sie Adam, Sophia, Isabella oder Fynn mit ihren Ängsten und Hoffnungen. Sie arrangieren sich in ihrer Not, beginnen Beziehungen aufzubauen, zu mögen, zu lieben, ja – zu leben. Sie erleben meist das erste Mal in ihrem Leben, was es heißt, eine Familie zu haben, angenommen zu sein, sich wohlzufühlen. Je länger sie in unseren Familien leben, je fester die Bindung und umso schmerzhafter die Trennung.
Daher: zum Wohle derer, die im Mittelpunkt unserer Gesellschaft stehen sollten und doch im Verlauf solcher Prozesse immer an letzter Stelle sind, benötigen wir eine Beschleunigung.
Jeder sieht sich oft hilflos gegenüber Entscheidungsträgern und amtlichen Abläufen. Helfen Sie mit, den Hilflosesten in unserer Gesellschaft mehr Platz, Fokus oder Gewicht zu verleihen. Zeigen Sie mit uns Verantwortung für schutzbefohlene Kinder!
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
21.11.2018
Petition endet:
20.11.2019
Region:
Deutschland
Kategorie:
Familie
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 03.02.2020Guten Abend!
Am Samstag landete ein dickes Päckchen in unserem Briefkasten - Post vom Petitionsausschuss.
Wie schon von Einigen erwartet, ist der Ausschussdienst zu dem "Ergebnis gekommen, dass (…) nicht der Deutsche Bundestag, sondern die Länderparlamente wegen der verfassungsmäßigen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern zuständig sind. (…) Damit obliegt den Kommunen auch die personelle und strukturelle Organisation..."
Ganz ablehnend und niederschmetternd ist die ganze Geschichte jedoch nicht - wir haben uns alle nicht umsonst eingesetzt! Es steht mir frei, mich mit dem Anliegen direkt an alle Petitionsausschüsse der Bundesländer zu wenden. Die Anschriftenliste wurde beigefügt - so ein Service... Als nächstes werde ich nun prüfen,... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 03.12.2019Hallo zusammen!
So sieht ein Brief aus Berlin aus... Na - eine Empfangsbestätigung. Angekommen ist zumindest schon einmal die elektronische Version. Die anderthalb Kilogramm Papier habe ich hinterher geschickt. Das dürfte inzwischen auch in Berlin sein...
Sind wir weiter gespannt...
Bis zur nächsten Nachricht Euch und Ihnen allen gute und ruhige Tage!
Tabea Pioch -
Die Petition wurde eingereicht
am 25.11.2019Liebe 11.290 Unterzeichner!
Heute Abend habe ich die Petition an den Petitionsausschuss, das Familien- und Justizministerium gesendet.
Nun heißt es abzuwarten, wie langsam oder schnell die politischen Mühlen mahlen...
Euch allen/Ihnen allen noch einmal ein ganz herzliches DANKESCHÖN!
Alles, was ich hören oder lesen werde, leite ich selbstverständlich an Euch und Sie weiter!
Bis dahin - bleibt/bleiben Sie aktiv!
Tabea Pioch
Debatte
Der Entscheidungsprozess ist ja angemessen lang. Emotionale Prozesse, Bindungsprozesse spielen vor Art. 6 (2) GG aber selten die angemessene Rolle, weil vor Gericht – und in der Öffentlichkeit – entwicklungspsychologische Kompetenz fehlt. Ein Kind, dass mit 1,5 Jahren in Bereitschaftspflege kommt und mit 3 Jahren in Dauerpflege, hat sein halbes Leben (!) in der Bereitschaftspflegefamilie verbracht. Die negativen Folgen des zweiten Beziehungsabbruchs sind kaum zu überschätzen. Es geht hier deshalb darum, Entscheidungen nicht noch zu verzögern, nur weil Personal u./o. Kompetenz fehlt.
Leider die Entscheidung eines Jugendamtes, die "Inobhutnahme" zu veranlassen, nicht hinterfragt. Da reicht auch schon mal der Verdacht, um das nach der Mutter (!) schreiende Kind mit Polizeigewalt aus dem familiären Nest herauszureißen. Es würde im Falle des Falles ausreichen, aus der Bereitschaftsfamilie immer auch die verlässliche Dauerpflegefamilie zu machen und dabei im Versuch nicht nachzulassen, die Eltern erziehungsfähig zu machen. Dann müssen Kontrolle und Beratung getrennt werden. Dass sich Gerichte mit endgültigen Entscheidungen Zeit lassen, ist m.E. völlig OK.