18.09.2014, 13:31
Aufgrund des Umstandes, das elektronische Unterschriften nicht gewertet werden bei Petitionen - was mit dem Datenschutzgesetz bzgl. möglicher Weitergabe zu tun hat, möchte ich mich bei den knapp 5.000 Unterzeichnern bedanken.
Obwohl seit über 2 Monaten nicht mehr beworben sind soviel Unterschriften einerseits ein Erfolg für das Anliegen. Letztendlich habe ich mich über den Rechtsstatus der Werthaltigkeit von Online-Unterschriften bei Internet- und Staatsrechts-Anwälten kundig gemacht im Netzwerk.
Ergebnis: Nur die schriftlichen Unterschriften mit Genehmigung einer Übergabe zählen wirklich und dürfen weitergegeben werden. Das Ganze dann mit Nummer von Reisepass oder Personalausweis. Beim Reisepass kommt hier noch dazu, das eine aktuelle Meldebestätigung in Kope vorgelegt werden darf.
csv-Dateien wie über OpenPetition generiert bringen praktisch Null. Theoretisch sind sie ein hervorragendes Ventil, um Unmut abzulassen. Selbst bei Unterschriftenlisten gibt es das Problem, das diese als ungültig gewertet werden. Denn eine Unterschrift gilt nur in Kombination mit verifiziertem Ausweis (Personal- oder Reisepass mit Meldebestätigung). Alles andere kann als ungültig gestrichen werden.
Resümee - BuPrä Gauck ist der unbeliebteste seit Gründung der Bundesrepublik. Art. 17 GG gewährt Petitionsrecht des Einzelnen. Das wiederum taugt nur mit verifizierten Unterschriften und extra Genehmigungen der Weitergabe (Telemediengesetz, Datenschutz und Beratungspflichten mit Onlineverkauf).
In diesem Sinne Danke für die Geduld
das Gehör, die Teilnahme
Steffen A. Pfeiffer