Sicherheit

Rücktritt von Bundespräsident Joachim Gauck

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

4.774 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

4.774 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

20.06.2014, 12:54

streiche Artikel 61 - Schreibfehler
setze Artikel 69 - Danke für den Hinweis
Neuer Petitionstext: Ich fordere den Rücktritt, und sollte er diesen ablehnen, ein Amtsenthebungsverfahren (nach Anklage gem. Art 69 61 GG) gegen den amtierenden Bundespräsidenten Joachim Gauck.

Quelle: Artikel 61

(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.

(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.


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