05.02.2024, 20:08
So nun noch ein letztes mal vor der Abgabe.
Abgabe Petition Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B
von 650% auf 1050% am 07.02.2024
Sehr geehrter Herr Romanski,
sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der geplanten Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B
wurde diese Petition gestartet.
Diese befindet sich noch in der Zeichnungsfrist und endet am 18.04.2024.
Ich bin seit 2002 Hausbesitzer in Hamminkeln und es fanden seitdem mehrere Erhöhungen des Hebesatzes statt.
Bemerkenswert ist diese geplante Erhöhung um knapp 62%!
In 2015 fand eine Erhöhung um knapp 65% statt, diese wurde von den Bürgern zähneknirschend hingenommen.
Die geplante Erhöhung bedeutet für jeden Bürger der Stadt Hamminkeln
(28.348 Einwohner Ende 2023) eine Steigerung von 226€ reine
Grundsteuer auf 367 € reine Grundsteuer.
Berechnungsgrundlage ist die geplante Mehreinnahme die im Haushalt beschrieben wurde von ca. 6,4 Mio. in 2023 auf ca. 10,4 – 10,5 Mio.
ab 2024-2027 (Planung).
Im Verhältnis dazu wurde die Gewerbesteuer 2015 um ca. 5 % angehoben und die jetzige geplante Erhöhung beträgt 10,6 %.
Somit werden die Bürger unverhältnismäßig zur Finanzierung der Gemeinde herangezogen.
Manche ansässigen Gewerbetreibende werden daher doppelt belastet.
Somit ist die Stadt Hamminkeln deutschlandweit einer der Spitzenreiter in der Erhebung des Hebesatzes.
In keiner umliegenden Kommune wird ein solcher Wert angestrebt.
Lediglich Niederkassel hat einen Hebesatz von 1100%.
Dort wurde ebenfalls eine Petition gestartet.
Der Mittelwert in NRW liegt bei 565% ist aber Stand Ende 2022, aktuelle Daten liegen nicht vor.
Die geplante Erhöhung läge damit um 81,6 % über dem Mittelwert NRW!!!
Im aktuellen Wahlprogramm (Anhang) der SPD Hamminkeln wird sogar von einer Senkung des Hebesatzes B auf 530 Punkte gesprochen!
Das innerhalb von 9 Jahren Erhöhungen von insgesamt 244%
(430% zu 1050%) geplant werden ist trotz dieser finanziellen Situation absolut nicht vermittelbar.
Demgegenüber besteht eine Reallohnentwicklung im Maximum von 2,1% (2015) und dem Minimum -4,0% (2022).
Die Inflationsrate betrug im selben Zeitraum im Minumum 0,5% (2014,2015 und 2020) sowie im Maximum 6,9% (2022)
Die Rentenentwicklung in Westdeutschland betrug im Minimum 1,90% (2017) und im Maximum 5,35% (2022)
Zudem plagen viele Eigenheimbesitzer / Mieter die zukünftigen Kosten der Energiewende bzw. die teilweise drastische Erhöhung der Energiekosten.
Daher drängen wir um eine Rücknahme der geplanten Erhöhung des Hebesatzes und eine Finanzplanung die in absehbarer Zeit nicht wieder in eine solche Situation mündet.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Peters