02.11.2023, 17:04
Ab und An wird von den Kritikern des Kirchenumbauprojekts geäußert, dass die Kirche Privateigentum sei. Eine Umfrage wäre somit ein Verstoß gegen das Recht und die Unversehrtheit des Privateigentums. Prüfen wir hier doch einmal die Fakten:
1. Die Kirchen in Deutschland (in besonderem Maße die katholische Kirche allgemein) genießen besondere Privilegien, da sie wie Anstalten des öffentlichen Rechts behandelt werden. Dies bedeutet konkret, dass sie z.B. günstigere Kredite bei Bauprojekten oder die Kirchensteuer über den Staat direkt eingezogen bekommt. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist mit diesen Privilegien somit dem Allgemeinwohl verpflichtet und kein reines Privateigentum einer einzelne Gruppe von besonders gläubigen Christen oder dem Pfarrer höchstpersönlich.
2. Die Kirche besteht aus ihren Mitgliedern und Gläubigen. Letztlich bezahlen die Gläubigen auch den Unterhalt der Kirche und haben hier auch ein klares Mitspracherecht. Wenn die Gläubigen im Ort eine Umnutzung des sakralen Gebäudes wünschen (oder auch nicht wünschen) und sich über eine Umfrage dafür oder dagegen entscheiden, ist dies ein Grundrecht der Meinungsfreiheit. Wer solche Bewegungen versucht zu unterdrücken und sie beispielsweise als absurd bezeichnet, sollte sich nicht wundern, wenn die Menschen sich von der Institution Kirche immer weiter im Stich gelassen fühlen. Zudem sei darauf hingewiesen, dass eine Umfrage keine verpflichtende Maßnahme nach sich zieht. Konkret bedeutet das, dass die Kirche als Institution des öffentlichen Rechts tun und lassen kann, was immer sie möchte. Dies ist nämlich der Schutz des Eigentums, der durch eine Umfrage nicht angetastet wird.
Wem das nicht passt, kann seine Meinung gerne in der Umfrage kundtun: www.umfrageonline.com/c/bfqcwnmk