Region: Sachsen
Bild der Petition Risiko "Freiwillige Schuljahrwiederholung" - Sächsische Schulordnung(-en) ändern! Jetzt!
Bildung

Risiko "Freiwillige Schuljahrwiederholung" - Sächsische Schulordnung(-en) ändern! Jetzt!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Sächsischer Landtag Petitionsausschuss

76 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

76 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 07.03.2021
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

06.11.2021, 14:16

Werte Unterstützer unsere Petition,

wie bereits in unserer letzten Email vermutet ist nun endgültig belegt das unsere Petition gescheitert ist.
Das macht uns zum einen traurig und nachdenklich.
Reinweg aufgrund der geringen Resonance bei einem solch wichtigen Thema.

Getopt wird die Enttäuschung jedoch durch das absolute Dessinteresse all jener in politischen Ämtern, Medien und Ausschüssen die wir kantaktiert und um Hilfe gebeten haben. Keiner der angeschriebenen in einer dieser Personengruppen hat auf unser Hilfeersuch reagiert. Genannt seien hier als Beispiel der Bundespräsident unseres Landes und der Bildungsrat des Landes Sachsen.

Somit bestätigt sich wieder einmal das Kinder in unserem Land keine Lobby haben!

Andererseits freuen wir uns das wir Sie alle als unsere Unterstützer gewinnen konnten.
Dies ist ein Funke der Hoffnung der einem vor Augen führt das men gemeinsam Ziele erreichen kann, wenn auch vielleicht nicht gleich beim ersten Anlauf, und bedanken uns an dieser Stelle sehr herzlich für Ihre Unterstüzung.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Körner Ulrich Grätz


13.05.2021, 13:40

Werte Unterstützer unsere Petition,

wir möchten heute die Gelegenheit nutzen um über den Stand unserer Petition zu berichten.

Wir müssen, mit Stand von heute, davon ausgehen das unsere Petition scheitern wird.
Die Gründe dafür sind sehr vielschichtig.
Als einer der Gründe hat sich jedoch herauskristallisiert das gerade von Seitens der Politik, der Medien und anderer gesellschaftlicher Vertreter scheinbar absolutes Desinteresse an dem Thema unserr Petition besteht.
Wir haben mit Politikern (bis auf Bundesebene), Fernseh- und Rundfunksendern sowie dem Landesbildungsrat für Sachsen Kontakt aufgenommen, unser Anliegen vorgestellt und um Unterstützung gebeten.

Ergebnis:
Wir erhielten bis heute von KEINEM der oben genannten eine Antwort!
Das ist traurig und führt einem deutlich vor Augen das Kinder in unserem Land keine sehr gute Lobby haben.

Wäre man dem Sarkasmus zugeneigt so käme man zu folgender Schlussfolgerung:
"Wir schweigen die Folgen und Konsequenzen einer freiwilligen Schuljahreswieder-
holung tot!"

Fazit:
Scheitert die Petition, und somit auch die Änderung der Schulordnungen in Sachsen, muss jeder für sich mit den Folgen einer freiwilligen Schuljahreswiederholung klar kommen oder auf dem Rechtsweg dagegen vorgehen.

Es tut uns Leid Ihnen keine bessere Nachricht überbringen zu können und bedanken uns an dieser Stelle für Ihre Unterstüzung.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Körner Ulrich Grätz


27.03.2021, 18:49

Liebe Unterstützer unserer Petition,

an dieser Stelle möchten wir Euch über Neuerungen und den bisherigen Verlauf informieren.
Zum einen haben wir uns entschlossen den Titel der Petition zu ändern.
Dieser lautet nun:
Risiko "Freiwillige Schuljahrwiederholung" - Sächsische Schulordnung(-en) ändern! Jetzt!
Wir denken das wir mit dem neuen Titel besser und eindeutiger auf die Gefahren und Risiken aufmerksam machen die in einer freiwilligen Wiederholung eines Schuljahres lauern.
Zum anderen haben wir bei diversen Politikern und Medienanbietern angefragt ob sie uns in Form eines TV- und oder Radiobeitrages unterstützen würden. Die Antworten dazu stehen derzeit leider noch aus.
Wir werden Euch dazu, wie auch zu allen anderen Entwicklungen im Rahmen der Petition, auf dem Laufenden halten.
Wir danken allen Unterstützern für ihren Einsatz und würden uns freuen wenn wir auch weiterhin auf Euren Beistand bauen können.

Mit freundlichem Gruß
Nicolé Körner* und Ulrich Grätz


27.03.2021, 18:23

Wir haben den Titel der Petition geändert auf:
Risiko "FreiwilligeSchuljahrwiederholung" - Sächsische Schulordnung(-en) ändern! Jetzt!

Begründung:
Der neue Titel macht eindeeutiger und besser auf das bestehende Risiko bei einer freiwilligen Schuljahrwiederholung in Sachsen aufmerksam.


Neuer Titel: Risiko "FreiwilligeSchuljahrwiederholung""Freiwillige Schuljahrwiederholung" - Sächsische Schulordnung(-en) ändern! Jetzt!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 74 (58 in Sachsen)


27.03.2021, 18:22

Wir haben den Titel der Petition geändert auf:
Risiko "FreiwilligeSchuljahrwiederholung" - Sächsische Schulordnung(-en) ändern! Jetzt!

Begründung:
Der neue Titel macht eindeeutiger und besser auf das bestehende Risiko bei einer freiwilligen Schuljahrwiederholung in Sachsen aufmerksam.


Neuer Titel: „RisikenRisiko erkennen-Chancen"FreiwilligeSchuljahrwiederholung" nutzen-Erneuerung- fördern-ZukunftSächsische sichern-DemokratieSchulordnung(-en) leben!"ändern! Jetzt!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 74 (58 in Sachsen)


11.03.2021, 16:16

Es wurde ein Fehler im Text bei einer Datumsangabe behoben.


Neuer Petitionstext:

Erneuerung und Änderung der sächsischen Schulordnung vor Ablauf des Schuljahres 2020-2021

Gefahren und Risiken einer „freiwilligen Wiederholung“ nach sächsischer Schulordnung. 1.) Die freiwillige Wiederholung wird als „NICHTVERSETZUNG“ gewertet und dokumentiert. 2.) Laut sächsischer Schulordnung ist eine zweimalige „NICHTVERSETZUNG“ möglich! 3.) Danach bleibt nur noch die nächst höhere Klassenstufe im Hauptschulgang als Bildungsweg übrig!

Risiken erkennen! Die freiwillige Wiederholung eines Schuljahres im Freistaat Sachsen stellt ein erhebliches Risiko für Schüler dar da in Sachsen eine freiwillige Wiederholung als Nichtversetzung gewertet wird! Was das genau heißt soll folgendes Beispiel verdeutlichen: Selbst bei einer freiwilligen Wiederholung mit einem Durchschnitt von 1,5 auf das Jahreszeugnis wird der Eintrag „Nichtversetzung“ Im Zeugnis hinterlegt. Richtig wäre aber an dieser Stelle der Eintrag „freiwillige Wiederholung“!

Wo genau liegt das Risiko? Das Risiko birgt der Vermerk „Nichtversetzung“. Eine Nichtversetzung, und dem kommt eine freiwillige Wiederholung gleich, kann laut sächsischer Schulordnung an Grund, Ober- und Abendschulen nur zweimal erfolgen. Danach kann, nach Anhörung der Eltern, ein(-e) Schüler(-in) nur noch in die nächst höhere Klassenstufe im Hauptschulgang wechseln.

Chancen nutzen! Wir haben gemeinsam die Chance dieses Risiko, und den damit verbundenen, negativen Einschnitt in das Leben unserer Kinder und deren Lebensplanung, zu verhindern.

Erneuerung fordern! Die sächsische Schulordnung muss dahingehend geändert und ergänzt werden dass eine freiwillige Wiederholung als solche im Zeugnis ausgewiesen ist. Weiterhin muss für die ausgewiesene freiwillige Wiederholung eine tragfähige Begründung hinterlegt und ausgewiesen sein.

Beispiel: Die in der sächsischen Schulordnung für Abend- und Oberschule unter § 29 Absatz 1 (Mehrmalige Nichtversetzung) und § 30 Absatz 3 (Freiwillige Wiederholung) geltenden Regeln finden für die freiwillige Wiederholung des Schuljahrgangs 2020-2021 (und folgende) Pandemiebedingt keine Anwendung.

Begründung: Durch die Covid19-Pandemie 20202-20212020-2021 kam es zu akuten Ausfall von Lernstoff und Präsenzunterricht! Die angewiesene Heimbeschulung verschlechterte die Lernqualität und Lernstoffvermittlung massiv. Der zuständigen Resourtleiter hat aus diesem Grund dafür Sorge zu tragen das keinem betroffenen Schüler in Folge der Pandemie ein späterer Nachteil im Bereich Bildung, Berufs- und Lebensplanung entsteht.

Die sächsische Schulordnung muss diesbezüglich erneuert / geändert werden da sie die Rechtsgrundlage darstellt. Unterstützen Sie uns bitte dabei diese Punkte an die Landespolitik heran zu tragen. Denn diese Petition wird nur dann Erfolg haben nur wenn wir gemeinsam für das Wohl unser Kinder und Jugendlichen eintreten! Lassen Sie uns gemeinsam diese Forderung nach Erneuerung an die Landespolitik stellen. Nur so und auf diesem Wege können wir eine Änderung der sächsischen Schulordnungen erreichen!

Zukunft sichern! Es liegt in unseren Händen Schaden von unseren Kindern, Jugendlichen und deren Zukunft abzuwenden. Schaden der dann entsteht wenn die schulische Zukunft, welche die Grundlage für eine Ausbildung und spätere Lebensplanung darstellt, in Gefahr ist. Denn dies führt für die Betroffenen in ihrem später Leben zwangsläufig zu verschlechterten beruflichen und persönlichen Lebensumständen.

Ein guter Bildungsgang ist die wichtigste Grundlage für die spätere Ausbildung. Fachkräfte werden seit Jahren dringend in der heimischen Wirtschaft benötigt! Allerdings sind gut ausgebildete Fachkräfte nur bei einem guten Schul- und Ausbildungsgang verfügbar. Hierfür bedarf es der Erneuerung und / oder Änderung der sächsischen Schulordnung. Unsere schulpflichtigen Kinder tappen, wenn die Erneuerung und / oder Änderung nicht erfolgt, in die Nichtversetzungsfalle!

Demokratie leben! Wir alle sind mündige Bürger und dazu aufgerufen an der Gestaltung unseres Landes mit zu wirken. Lassen Sie uns gemeinsam und auf demokratischen Weg die oben genannten Forderungen im Landtag des Freistaates Sachsen zur Vorlage bringen! Nur so erreichen wir das die geforderten Maßnahmen in Schriftform noch vor Ablauf des Schuljahres 2020-2021 Gültigkeit erhalten und als Rechtsgrundlage in die sächsischen Schulordnungen eingebracht werden.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Nicolé Körner* und Ulrich Grätz

(*Elternsprecherin an der Jakobus-Oberschule in Mülsen St. Jakob)

„Salus populi suprema lex esto.“ /„Das Wohl des Volkes soll oberstes Gesetz sein.“ Marcus Tullius Cicero römischer Schriftsteller, Politiker und Jurist geboren 106 v. Chr.)

Ein wichtiger Hinweis: Die Petition ist bewusst nur in der Einzahl abgehalten. Wir weisen darauf hin dass wir mit unserer Petition bei allen betroffenen Schulordnungen in Sachsen eine Erneuerung / Änderung herbeiführen möchten.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 37 (27 in Sachsen)


10.03.2021, 18:12

Liebe Unterstützer(-innen) unserer Petition,

Neil Armstrong sagte, als er am 21. Juli 1969 als erster Mensch den Mond betrat: "Dies ist ein kleiner Schritt für einen Menschen, aber ein riesiger Sprung für die Menschheit.".
Mit diesen Worte umschrieb er sehr treffend wozu die Menschen, wenn sie es denn wollen, fähig sind um gemeinsam etwas zu erreichen.

Lassen uns dieses Zitat ändern in:
"Lassen Sie uns gemeinsam einen kleinen Schritt machen der etwas Großes für unsere Kinder bewirken kann!"

Wir möchten uns bei Ihnen, unseren ersten Unterstützern und Mitstreitern, bedanken und Sie mit den vorab erwähnten Zitaten ermuntern sich weiterhin für unsere Sache stark zu machen und weitere Unterstützer für diese Petition zu gewinnen.

Gemeinsam schaffen wir das! :O)

Bitte bleiben Sie uns treu.

Mit freundlichem Gruß

Nicolé Körner* und Ulrich Grätz


10.03.2021, 17:56

Es wurde eine Formulierung geändert so das ein Satz nun besser verständlich ist.


Neue Begründung:

Diese Petition ist für eine Personengruppe extrem wichtig.

Für unsere schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen!

Als ElternteilEltern einesvon Schülersschulpflichtigen Kindern und dessenals gesetzmäßigerdesse gesetzmäßige Vertreter möchtemöchten ich,wir, genauso wie all die vielen anderen Eltern in unserem Land, einen Schaden oder Nachteil von meinem Kind und / oder unseren Kindern abwenden.

Einzig aus diesem Grund reiche ich, stellvertretend für meinen Sohn und mit der Unterstützung anderer Eltern im Freistaat Sachsen, zum Wohle unserer Kinder diese Petition ein.

Quellen:

Sächsische Schulordnung(-en)

Links:

www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3886-Schulordnung-Grundschulen#p26

§ 26 Freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe Absatz 2

www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12053-Schulordnung-Ober-und-Abendoberschulen#p31

§ 31 Freiwillige Wiederholung Absatz 1 und 3 § 80 Nichtversetzung und freiwillige Wiederholung Absatz 1 und 2

www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12517-Schulordnung-Gymnasien-Abiturpruefung#p32

§ 29 Absatz 1 und 7


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 26 (22 in Sachsen)


08.03.2021, 16:41

Fehler in Rechtschreibung und Grammatik behoben.


Neuer Petitionstext:

Erneuerung und Änderung der sächsischen Schulordnung vor Ablauf des Schuljahres 2020-2021

Gefahren und Risiken einer „freiwilligen Wiederholung“ nach sächsischer Schulordnung. 1.) Die freiwillige Wiederholung wird als „NICHTVERSETZUNG“ gewertet und dokumentiert. 2.) Laut sächsischer Schulordnung ist eine zweimalige „NICHTVERSETZUNGEN“„NICHTVERSETZUNG“ möglich! 3.) Danach bleibt nur noch die nächst höhere Klassenstufe im Hauptschulgang als Bildungsweg übrig!

Risiken erkennen! Die freiwillige Wiederholung eines Schuljahres im Freistaat Sachsen stellt ein erhebliches Risiko für Schüler dar da in Sachsen eine freiwillige Wiederholung als Nichtversetzung gewertet wird! Was das genau heißt soll folgendes Beispiel verdeutlichen: Selbst bei einer freiwilligen Wiederholung mit einem Durchschnitt von 1,5 auf das Jahreszeugnis wird der Eintrag „Nichtversetzung“ Im Zeugnis hinterlegt. Richtig wäre aber an dieser Stelle der Eintrag „freiwillige Wiederholung“!

Wo genau liegt das Risiko? Das Risiko birgt der Vermerk „Nichtversetzung“. Eine Nichtversetzung, und dem kommt eine freiwillige Wiederholung gleich, kann laut sächsischer Schulordnung an Grund, Ober- und Abendschulen nur zweimal erfolgen. Danach kann, nach Anhörung der Eltern, ein(-e) Schüler(-in) nur noch in die nächst höhere Klassenstufe im Hauptschulgang wechseln.

Chancen nutzen! Wir haben gemeinsam die Chance dieses Risiko, und den damit verbundenen, negativen Einschnitt in das Leben unserer Kinder und deren Lebensplanung, zu verhindern.

Erneuerung fordern! Die sächsische Schulordnung muss dahingehend geändert und ergänzt werden dass eine freiwillige Wiederholung als solche im Zeugnis ausgewiesen ist. Weiterhin muss für die ausgewiesene freiwillige Wiederholung eine tragfähige Begründung hinterlegt und ausgewiesen sein.

Beispiel: Die in der sächsischen Schulordnung für Abend- und Oberschule unter § 29 Absatz 1 (Mehrmalige Nichtversetzung) und § 30 Absatz 3 (Freiwillige Wiederholung) geltenden Regeln finden für die freiwillige Wiederholung des Schuljahrgangs 2020-2021 (und folgende) Pandemiebedingt keine Anwendung.

Begründung: Durch die Covid19-Pandemie 20202-2021 kam es zu akuten Ausfall von Lernstoff und Präsenzunterricht! Die angewiesene Heimbeschulung verschlechterte die Lernqualität und Lernstoffvermittlung massiv. Der zuständigen Resourtleiter hat aus diesem Grund dafür Sorge zu tragen das keinem betroffenen Schüler in Folge der Pandemie ein späterer Nachteil im Bereich Bildung, Berufs- und Lebensplanung entsteht.

Die sächsische Schulordnung muss diesbezüglich erneuert / geändert werden da sie die Rechtsgrundlage darstellt. Unterstützen Sie uns bitte dabei diese Punkte an die Landespolitik heran zu tragen. Denn diese Petition wird nur dann Erfolg haben nur wenn wir gemeinsam für das Wohl unser Kinder und Jugendlichen eintreten! Lassen Sie uns gemeinsam diese Forderung nach Erneuerung an die Landespolitik stellen. Nur so und auf diesem Wege können wir eine Änderung der sächsischen Schulordnungen erreichen!

Zukunft sichern! Es liegt in unseren Händen Schaden von unseren Kindern, Jugendlichen und deren Zukunft abzuwenden. Schaden der dann entsteht wenn die schulische Zukunft, welche die Grundlage für eine Ausbildung und spätere Lebensplanung darstellt, in Gefahr ist. Denn dies führt für die Betroffenen in ihrem später Leben zwangsläufig zu verschlechterten beruflichen und persönlichen Lebensumständen.

Ein guter Bildungsgang ist die wichtigste Grundlage für die spätere Ausbildung. Fachkräfte werden seit Jahren dringend in der heimischen Wirtschaft benötigt! Allerdings sind gut ausgebildete Fachkräfte nur bei einem guten Schul- und Ausbildungsgang verfügbar. Hierfür bedarf es der Erneuerung und / oder Änderung der sächsischen Schulordnung. Unsere schulpflichtigen Kinder tappen, wenn die Erneuerung und / oder Änderung nicht erfolgt, in die Nichtversetzungsfalle!

Demokratie leben! Wir alle sind mündige Bürger und dazu aufgerufen an der Gestaltung unseres Landes mit zu wirken. Lassen Sie uns gemeinsam und auf demokratischen Weg die oben genannten Forderungen im Landtag des Freistaates Sachsen zur Vorlage bringen! Nur so erreichen wir das die geforderten Maßnahmen in Schriftform noch vor Ablauf des Schuljahres 2020-2021 Gültigkeit erhalten und als Rechtsgrundlage in die sächsischen Schulordnungen eingebracht werden.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Nicolé Körner* und Ulrich Grätz

(*Elternsprecherin an der Jakobus-Oberschule in Mülsen St. Jakob)

„Salus populi suprema lex esto.“ /„Das Wohl des Volkes soll oberstes Gesetz sein.“ Marcus Tullius Cicero römischer Schriftsteller, Politiker und Jurist geboren 106 v. Chr.)

Ein wichtiger Hinweis: Die Petition ist bewusst nur in der Einzahl abgehalten. Wir weisen darauf hin dass wir mit unserer Petition bei allen betroffenen Schulordnungen in Sachsen eine Erneuerung / Änderung herbeiführen möchten.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5


08.03.2021, 15:53

Fehler in Rechtschreibung und Grammatik behoben.


Neuer Petitionstext:

Erneuerung und Änderung der sächsischen Schulordnung vor Ablauf des Schuljahres 2020-2021

Gefahren und Risiken einer „freiwilligen Wiederholung“ nach sächsischer Schulordnung. 1.) Die freiwillige Wiederholung wird als „NICHTVERSETZUNG“ gewertet und dokumentiert. 2.) Laut sächsischer Schulordnung ist eine zweimalige „NICHTVERSETZUNGEN“ möglich! 3.) Danach bleibt nur noch die nächst höhere Klassenstufe im Hauptschulgang als Bildungsweg übrig!

Risiken erkennen! Die freiwillige Wiederholung eines Schuljahres im Freistaat Sachsen stellt ein erhebliches Risiko für Schüler dar da in Sachsen eine freiwillige Wiederholung als Nichtversetzung gewertet wird! Was das genau heißt soll folgendes Beispiel verdeutlichen: Selbst bei einer freiwilligen Wiederholung mit einem Durchschnitt von 1,5 auf das Jahreszeugnis wird der Eintrag „Nichtversetzung“ Im Zeugnis hinterlegt. Richtig wäre aber an dieser Stelle der Eintrag „freiwillige Wiederholung“!

Wo genau liegt das Risiko? Das Risiko birgt der Vermerk „Nichtversetzung“. Eine Nichtversetzung, und dem kommt eine freiwillige Wiederholung gleich, kann laut sächsischer Schulordnung an Grund, Ober- und Abendschulen nur zweimal erfolgen. Danach kann, nach Anhörung der Eltern, eine(-n)ein(-e) Schüler(-in) nur noch in die nächst höhere Klassenstufe im Hauptschulgang wechseln.

Chancen nutzen! Wir haben gemeinsam die Chance dieses Risiko, und den damit verbundenen, negativen Einschnitt in das Leben unserer Kinder und deren Lebensplanung, zu verhindern.

Erneuerung fordern! Die sächsische Schulordnung muss dahingehend geändert und ergänzt werden dass eine freiwillige Wiederholung als solche im Zeugnis ausgewiesen ist. Weiterhin muss für die ausgewiesene freiwillige Wiederholung eine tragfähige Begründung hinterlegt und ausgewiesen sein.

Beispiel: Die in der sächsischen Schulordnung für Abend- und Oberschule unter § 29 Absatz 1 (Mehrmalige Nichtversetzung) und § 30 Absatz 3 (Freiwillige Wiederholung) geltenden Regeln finden für die freiwillige Wiederholung des Schuljahrgangs 2020-2021 (und folgende) Pandemiebedingt keine Anwendung.

Begründung: Durch die Covid19-Pandemie 20202-2021 kam es zu akuten Ausfall von Lernstoff und Präsenzunterricht! Die angewiesene Heimbeschulung hat zu verschlechterte die Lernqualität und Lernstoffvermittlung massiv. Der zuständigen Resourtleiter hat aus diesem Grund dafür Sorge zu tragen das keinem betroffenen Schüler in Folge der Pandemie ein späterer Nachteil im Bereich Bildung, Berufs- und Lebensplanung entsteht.

Die sächsische Schulordnung muss diesbezüglich erneuert / geändert werden da sie die Rechtsgrundlage darstellen.darstellt. IhreUnterstützen Unterstützung hilftSie uns bitte dabei diese Punkte an die Landespolitik heran zu tragen. Denn diese Petition wird nur dann Erfolg haben nur wenn wir gemeinsam für das Wohl unser Kinder und Jugendlichen eintreten! Lassen Sie uns gemeinsam diese Forderung nach Erneuerung an die Landespolitik stellen. Nur so und auf diesem Wege können wir eine Änderung der sächsischen Schulordnungen erreichen!

Zukunft sichern! Es liegt in unseren Händen Schaden von unseren Kindern, Jugendlichen und deren Zukunft abzuwenden. Schaden der dann entsteht wenn die schulische Zukunft, welche die Grundlage für eine Ausbildung und spätere Lebensplanung darstellt, in Gefahr ist. Denn dies führt für die Betroffenen in ihrem später Leben zwangsläufig zu verschlechterten beruflichen und persönlichen Lebensumständen.

Ein guter Bildungsgang ist die wichtigste Grundlage für die spätere Ausbildung. Fachkräfte werden seit Jahren dringend in der heimischen Wirtschaft benötigt! Allerdings sind gut ausgebildete Fachkräfte nur bei einem guten Schul- und Ausbildungsgang verfügbar. Hierfür bedarf es der Erneuerung und / oder Änderung der sächsischen Schulordnung. Unsere schulpflichtigen Kinder tappen, wenn die Erneuerung und / oder Änderung nicht erfolgt, in die Nichtversetzungsfalle!

Demokratie leben! Wir alle sind mündige Bürger und dazu aufgerufen an der Gestaltung unseres Landes mit zu wirken. Lassen Sie uns gemeinsam und auf demokratischen Weg die oben genannten Forderungen im Landtag des Freistaates Sachsen zur Vorlage bringen! Nur so erreichen wir das die geforderten Maßnahmen in Schriftform noch vor Ablauf des Schuljahres 2020-2021 Gültigkeit erhalten und als Rechtsgrundlage in die sächsischen Schulordnungen eingebracht werden.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Nicolé Körner* und Ulrich Grätz

(*Elternsprecherin an der Jakobus-Oberschule in Mülsen St. Jakob)

„Salus populi suprema lex esto.“ /„Das Wohl des Volkes soll oberstes Gesetz sein.“ Marcus Tullius Cicero römischer Schriftsteller, Politiker und Jurist geboren 106 v. Chr.)

Ein wichtiger Hinweis: Die Petition ist bewusst nur in der Einzahl abgehalten. Wir weisen darauf hin dass wir mit unserer Petition bei allen betroffenen Schulordnungen in Sachsen eine Erneuerung / Änderung herbeiführen möchten.



Neue Begründung:

Diese Petition ist für eine Personengruppe extrem wichtig.

Für unsere schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen!

DaAls ich VaterElternteil eines Schülers und dessen gesetzmäßiger Vertreter bin möchte ich, genauso wie all die vielen anderen Eltern in unserem Land, einen Schaden oder Nachteil von meinem Kind und / oder unseren Kindern abwenden.

Einzig aus diesem Grund reiche ich, stellvertretend für meinen Sohn und mit der Unterstützung anderer Eltern im Freistaat Sachsen, zum Wohle unserer Kinder diese Petition ein.

Quellen:

Sächsische Schulordnung(-en)

Links:

www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3886-Schulordnung-Grundschulen#p26

§ 26 Freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe Absatz 2

www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12053-Schulordnung-Ober-und-Abendoberschulen#p31

§ 31 Freiwillige Wiederholung Absatz 1 und 3 § 80 Nichtversetzung und freiwillige Wiederholung Absatz 1 und 2

www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12517-Schulordnung-Gymnasien-Abiturpruefung#p32

§ 29 Absatz 1 und 7


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5


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