14.06.2023, 08:05
Wir bitten um die besondere Aufmerksamkeit von Briefwählern.
Mit Briefen vom 02.06.2023 wurden einige Wählerinnen und Wähler von der Stadt informiert, dass ihr zuvor zugesandter Wahlschein ungültig sei. Dieses Informationsschreiben lag eingefaltet in einem DIN A5 Umschlag („Amtliche Wahlsache“), mit dem den Betroffenen auch gleichzeitig ein neuer Wahlschein zugeschickt wurde.
In dem Informationsschreiben ist der Sachverhalt (ein technischer Fehler, der zu einem Doppeldruck von Briefwahlscheinen an einem Arbeitsplatz geführt hat) klar und transparent dargestellt. Da nicht ermittelt werden konnte, welche und wie viele Wahlscheine genau betroffen sind, wurden alle an dem Arbeitsplatz an dem Tag ausgedruckten Wahlscheine für ungültig erklärt und entsprechend neue Wahlscheine verschickt. Eine doppelte Stimmabgabe ist damit ausgeschlossen.
Jetzt kommt es auf die Aufmerksamkeit der Wählerinnen und Wähler an:
• Wer mehr als einen Wahlschein von der Stadt zugeschickt bekommen hat, sollte unbedingt darauf achten, dass er den entsprechend gültigen Wahlschein verwendet.
• Wer vor dem 02.06.2023 bereits an der Briefwahl teilgenommen hat und danach länger (d.h. über den Wahltermin hinaus) nicht in Nidderau ist, sollte seinen Briefkasten kontrollieren lassen, ob eventuell ein neuer Wahlschein (dann mit dem Informationsschreiben) zugestellt wurde. Seine dann bereits abgegebene Stimme gehört dann zu denen, die aufgrund des technischen Fehlers seitens der Stadt für ungültig erklärt wurden. Es wäre aber jetzt noch Zeit, sich mit diesem neuen Wahlschein an der Abstimmung zu beteiligen.
Da wir davon ausgehen, dass insbesondere die zweitgenannte Gruppe sich vielleicht über das Internet über die Nidderauer Nachrichten auf dem Laufenden hält, nutzen wir diesen Weg, um auf diese spezielle Situation aufmerksam zu machen, damit alle abgegebenen Stimmen zur Wertung kommen.