01.06.2023, 08:13
Liebe Wählerinnen und Wähler,
wir haben mitbekommen, dass einige Nidderauer bereits die Wahlbenachrichtigungen erhalten haben.
Wir gehen davon aus, dass im Laufe der Woche auch bei allen anderen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen eintreffen werden.
In den letzten Tagen erreichen uns daher immer mehr Nachrichten und Fragen bezüglich der Wahl am 02.07.2023 im Rahmen des Bürgerentscheids. Daher nutzen wir auf diesem Wege die Chance, diese zu beantworten:
Briefwahl – Kann ich meine Stimme per Briefwahl abgeben?
Sie haben wie bei allen anderen Wahlen auch die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen.
Alle notwendigen Informationen zum Thema Briefwahl entnehmen Sie bitte der Wahlbenachrichtigung (Vor- und Rückseite), welche Sie in den nächsten Tagen erhalten werden. Außerdem finden Sie weitere Informationen unter dem folgenden Link: www.nidderau.de/buergerentscheid-wahlen/
Sollten Sie zeitnah keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sind aber der Meinung, wahlberechtigt zu sein, dann wenden Sie sich bitte an die Stadt (Absender auf der Wahlbenachrichtigung):
Magistrat der Stadt Nidderau
Wahlamt
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Telefon: 06187/299138
Telefax: 06187/299101
E-Mail: wahlen@nidderau.de
Internet: www.nidderau.de
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Di. + Do. 14:00 – 16:00 Uhr
Mo. 14:00 – 18:00 Uhr
„Ja“ oder „Nein“ am 02.07.2023 wählen? - Was muss ich wann wählen?
Wählen Sie „JA“, wenn Sie gegen die Nidder-Querung und die Asphaltierung der Wege, aber für die Renaturierung der Nidderaue und das Aufstellen von Hinweisschildern zur Sensibilisierung der Menschen für die Aue und ihre Bewohner sind. Damit unterstützen Sie die Initiatoren des Bürgerbegehrens.
Wählen Sie „Nein“, wenn Sie die umfassendere Planung der Stadt Nidderau, insbesondere die Nidder-Querung, unterstützen. Die beschlossene Planung umfasst 8 Punkte aus dem Konzept „Zur Beruhigung und Auswertung der Nidderaue“ der Stadt, jedoch nicht das komplette Konzept.
Wir wünschen eine angenehme Restwoche,
Antonia und Michael