20.04.2019, 17:08
Liebe Freund*innen des Südstadt-Mosaiks,
dank der Geschicklichkeit des Rheinischen Vereins haben sich die Eigentümer der Kleingedankstraße 11 zu kooperativen Gesprächen bereit erklärt. Wir dürfen hoffnungsfroh und gespannt den nun folgenden Entwicklungen entgegensehen.
Leider ist die Verwaltung noch nicht so weit, unser Anliegen zu unterstützen; ich hoffe allerdings, von der Bezirksvertretung ein positives Votum zu erhalten. Hier meine Erwiderung auf die ablehnende Stellungnahme der Verwaltung:
An die Kulturverwaltung der Stadt Köln; Bürgereingabe gem. 24 GO – Südstadtmosaik, Az.: 02-1600-187/18 Erstellung einer Beschlussvorlage
Meine Stellungnahme zur Stellungnahme der Verwaltung vom 11.04.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihren vorgenannten Ausführungen nehme ich wie folgt Stellung:
§ 2 Abs. 1 DSchG NRW lautet: „Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen…“
Abs. 2: „Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen…“
Nach dieser Definition ist das Großmosaik von Wilhelm Koep ohne jeden Zweifel ein Denkmal. Anderslautende Behauptungen sind selbst dann irrig, wenn sie vom Amt 48 aufgestellt werden. Da das Südstadt-Mosaik bisher nicht in die Denkmalliste eingetragen wurde, steht es allerdings nicht unter Schutz, dies ist von Amt 48 wohl gemeint. Solches habe ich allerdings auch nicht behauptet. Im Übrigen wird meine Feststellung, es handele sich um Kunst im öffentlichen Raum, ein Zeitzeugnis der 50er Jahre in Köln und um ein bedeutsames kulturelles Erbe der Stadt, von der Kulturverwaltung nicht bestritten.
Die Stellungnahme der Verwaltung geht von der zutreffenden Einschätzung aus, dass es gegen den unterstellten Willen der Eigentümer des Hauses Kleingedankstraße 11 keine ausreichende rechtliche Handhabe gibt, die Wiedersichtbarmachung des Mosaiks zu erzwingen. (Sie geht dabei allerdings von einer veralteten Rechtsprechungslage aus, zur Erhellung möchte ich daher mit dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21.02.2019 als Anhang dienen).
Gerade, weil mir das bei Antragstellung klar war, hielt und halte ich es für sinnvoll, die an der Erhaltung des Südstadt-Mosaiks interessierten kulturellen Träger in einer Art
Arbeitsgemeinschaft zu bündeln und gemeinsam Mittel und Wege zu erkunden, um das Mosaik möglichst wieder der Öffentlichkeit, d.h. der Kölner Bürgerschaft im Viertel zugänglich zu machen.
Entgegen der Erwartung der Verwaltung hat sich ein CEO der Hauseigentümergemeinschaft des Immobilienunternehmens DOMUS in einem ersten Gespräch gegenüber dem Rheinischen Verein als ausgesprochen kooperationswillig geäußert. Gerade deshalb kommt es jetzt darauf an, die vielfältigen und unterschiedlichen Erfahrungen von Rheinischem Verein, Stadtverwaltung und Bürgerinitiative nun zu nutzen, um in der Sache voranzukommen. Eben weil die Frage des Denkmalschutzes nun in den Hintergrund tritt gegenüber der Notwendigkeit, bauordnungsrechtliche, bautechnische und finanzielle Hürden zu überwinden, sollten jetzt alle Beteiligten gemeinsam mit den Eigentümern an einem Strang ziehen.
Eigentümerschaft, Rheinischer Verein und Bürgerinitiative sind dazu bereit; es gibt keinen vernünftigen Grund, warum sich ausgerechnet die Verwaltung dieser Stadt dieser kulturellen Aufgabe entziehen sollte.
Meinen Antrag erhalte ich daher aufrecht und bitte darum, diese Stellungnahme der Kulturverwaltung, dem Bezirksbürgermeister und den Mitgliedern der Bezirksvertretung sowie dem Kunstbeirat zugänglich zu machen. Gerne werde ich auf einer Sitzung der Bezirksvertretung die 570 Unterschriften unter die Petition der Bürgerinitiative „Rettet das Südstadt-Mosaik“ überreichen.
Für die Mühe aller Beteiligten bedanke ich mich sehr herzlich.
Für die Bürgerinitiative:
Rolf Stärk, Köln, 15.04.2019