17.03.2014, 14:31
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag warnt davor, in die Autonomie von Gewerkschaften einzugreifen und deren Betätigungsmöglichkeiten einzuschränken. „Eine gesetzliche Tarifeinheit wäre ein erheblicher Eingriff in die Koalitionsfreiheit und damit auch ins Streikrecht. Mit dieser geplanten parlamentarischen Initiative bewegt sich die Bundesregierung verfassungsrechtlich auf sehr dünnem Eis“, erklärte Beate Müller-Gemmeke, Grünen-Sprecherin für Arbeitnehmer/innenrechte, in einer Pressemitteilung. Knapp vier Jahre nachdem das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz der Tarifeinheit gekippt habe, seien keine gravierenden negativen Folgen sichtbar. „Die Gewerkschaften gehen verantwortlich mit dem Streikrecht um und es bestehen zudem funktionierende gerichtliche Kontrollmechanismen, durch die unverhältnismäßige Streiks unterbunden werden. Vor diesem Hintergrund sind Eingriffe in das Streikrecht und in das verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht nur der falsche Weg, sondern auch nicht notwendig. Die Koalitionsfreiheit ist ein Freiheitsrecht, ein Grundrecht und zugleich ein wesentlicher Grundpfeiler des Minderheitenschutzes. Alle Beschäftigten und Berufsgruppen müssen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich zu organisieren und für gute Arbeitsbedingungen einzustehen“, so Müller-Gemmeke.
Pressemitteilung vom 11.03.2014: www.mueller-gemmeke.de/tarifeinheit-kein-eingriff-in-die-grundrechte/
31.01.2014, 12:37
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat in der Plenardebatte des Bundestages am 30. Januar 2014 angekündigt, in nächster Zeit ein neues Paket an Gesetzentwürfen ("Tarifpaket") auf den Weg zu bringen, darunter den Mindestlohn. "Auch das Prinzip der Tarifeinheit wollen wir noch in diesem Jahr gesetzlich absichern", sagte die Ministerin. Das Gesamtpaket werde noch vor der Sommerpause die parlamentarischen Beratungen erreichen.
Video der Nahles-Rede: goo.gl/z2692j
02.01.2014, 15:12
Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, hält es für „prinzipiell richtig, wenn in einem Unternehmen der Tarifvertrag der repräsentativeren Gewerkschaft gilt“. „Was nicht geht, ist, dass berufsständische Organisationen einen Teil der Belegschaft gegen den anderen ausspielen“, sagte er der dpa. Der DGB trage das Vorhaben der Koalition - „im Wissen um die kritische Haltung bei Verdi“ - nach langer Diskussion mit. Er - Sommer - habe „aber auch deutlich gemacht, dass wir weitergehende Forderungen der Arbeitgeber zur Friedenspflicht oder zum Streikrecht auf keinen Fall mittragen werden“.
Link zur vollständigen dpa-Meldung vom 27.12.2013 auf Focus online: goo.gl/hqm4b3
02.01.2014, 15:00
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, hat die schwarz-rote Koalition aufgefordert, bei der angestrebten Rückkehr zur Tarifeinheit auch das Streikrecht anzupacken. "Ohne gesetzliche Regelungen des Arbeitskampfs sind einheitliche Tarifvereinbarungen für alle Beschäftigten eines Betriebs nicht machbar", sagte Schmidt der Nachrichtenagentur dpa in Erfurt.
Link zur dpa-Meldung vom 27.12.2013: goo.gl/p3TNFS
18.12.2013, 01:11
Nach der offiziellen Unterzeichnung des Koalitionsvertrags durch die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD ist die CDU-Vorsitzende Angela Merkel am 17. Dezember 2013 im Deutschen Bundestag mit der Mehrheit der neuen Koalition zur Bundeskanzlerin gewählt worden. Sie erhielt 462 von 621 abgegebenen Stimmen. Nach der Ernennung durch den Bundespräsidenten legten auch die neuen Bundesministerinnen und -minister im Parlament ihren Amtseid ab. Neue Bundesministerin für Arbeit und Soziales ist Andrea Nahles (SPD).
15.12.2013, 22:21
Der Weg für eine Koalition von CDU, CSU und SPD ist frei. Rund 76 Prozent der SPD-Mitglieder, die gültige Stimmen abgegeben hatten, stimmten beim Mitgliederentscheid für die Annahme des Koalitionsvertrages. Insgesamt votierten 256.643 der stimmberechtigten Parteimitglieder mit Ja, 80.921 sagten Nein.
10.12.2013, 15:24
Die Delegierten des CDU-Bundesausschusses haben am 9. Dezember 2013 in Berlin nahezu geschlossen für die Annahme des Koalitionsvertrages mit der SPD votiert. Von 167 anwesenden Delegierten stimmten 165 dem Koalitionsvertrag zu. Die CDU-Vorsitzende und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sagte vor den Delegierten: „Man muss am Schluss eine Gesamtschau machen. Meine rote Linie liegt da, wo ich nicht mehr sagen kann: Hiermit geht es den Menschen 2017 besser als heute.“ Und das könne man mit diesen Ergebnissen noch gewährleisten, auch wenn die CDU nicht alle Ziele habe durchsetzen können. Schmunzelnd fügte sie hinzu: „Wenn Deutschland mal nicht so viele neue Gesetze bekommt, ist das auch nicht so schlimm.“
(Quelle: www.cdu.de)
09.12.2013, 16:08
Seit dem 6. Dezember 2013 können die Mitglieder der SPD über den mit CDU und CSU ausgehandelten Koalitionsvertrag abstimmen. Das Mitgliedervotum wird als reine Briefwahl durchgeführt. Am 12. Dezember 2013, 24.00 Uhr, endet die Abstimmung. Bis dahin müssen die Abstimmungsbriefe dem SPD-Parteivorstand vorliegen. Danach beginnt die Auszählung.
28.11.2013, 10:49
Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD haben am 27. November 2013 den Vertrag über die Bildung einer Koalition im Deutschen Bundestag unterzeichnet. Im Abschnitt "Gute Arbeit / Modernes Arbeitsrecht" wird angekündigt, "den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich fest(zu)schreiben". Durch flankierende Verfahrensregelungen werde verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.
28.11.2013, 10:40
Sprachliche Korrekturen im Petitionstext und in der Begründung. Bisher hat noch niemand die Petition gezeichnet. H. Freese, MB Bundesverband
Neuer Titel: Rettet die Gewerkschaftsfreiheit – Kein Streikverbot per Gesetz! Neuer Petitionstext: CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den „Grundsatz der Tarifeinheit“ per Gesetz festzuschreiben. Was so harmlos daherkommt, ist in Wirklichkeit ein Frontalangriff auf Grundrechte eine Beschneidung von Grundrechten der Arbeitnehmer. Wir fordern die Koalitionsparteien im Abgeordneten des Deutschen Bundestag Bundestages auf, kein Gesetz zur beschließen, das in die Gewerkschaftsfreiheit eingreift und das Streikrecht von Hunderttausenden von Arbeitnehmern in Berufs- und Fachgewerkschaften beschneidet. aushebelt.
Unter der Überschrift „Tarifeinheit gesetzlich regeln“ heißt es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wörtlich:
„Um den bestehenden Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.“
Dahinter verbirgt sich die Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) – unterstützt durch die Spitze des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) – nach einem Gesetz zur Degradierung von Berufs- und Spartengewerkschaften. Schon im Juni 2010 präsentierten BDA und DGB gemeinsam eine gesetzliche Regelung zur Festschreibung der Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip. Danach soll in einem Betrieb nur noch derjenige Tarifvertrag zur Anwendung kommen, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder in diesem Betrieb gebunden ist. Die zahlenmäßig unterlegene Gewerkschaft würde durch eine solche Erzwingung der Tarifeinheit faktisch ihrer tarifpolitischen Eigenständigkeit beraubt. Darüber hinaus soll sich die Friedenspflicht für die Laufzeit des vorrangigen Tarifvertrages auch auf Tarifverträge der kleineren Gewerkschaft erstrecken. Damit würden vor allem Mitglieder von selbstbewussten Berufs- und Spartengewerkschaften, die meist nur einen bestimmten Teil der Belegschaft vertreten, einer uneingeschränkten Friedenspflicht unterworfen.
Sollte eine solche Regelung Gesetz werden, hätten die Unternehmerverbände ihr erklärtes Ziel erreicht, „durch die Hintertür“, nämlich über eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes, erstmalig im bundesdeutschen Recht ein Streikverbot zu verankern. Neue Begründung: In den zurückliegenden drei Jahren sind die Forderungen nach einer gesetzlich verordneten Tarifeinheit regelmäßig ins Leere gelaufen. Zu groß waren die verfassungsrechtlichen Bedenken. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil zur Anerkennung der Tarifpluralität vom 7. Juli 2010 (4 AZR 537/08) keinen Zweifel daran gelassen, dass die Verdrängung eines Tarifvertrages nach dem Grundsatz der Tarifeinheit mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist.
Koalitionsfreiheit bedeutet: Arbeitnehmer können sich ihre Gewerkschaft frei aussuchen und die von ihnen beauftragten Gewerkschaften können – sofern sie tarifmächtig sind – Tarifverträge aushandeln. Das Recht, Gewerkschaften zu gründen, gilt „für jedermann und für alle Berufe“ (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz). Dazu gehört auch das Recht zum Streik in Tarifauseinandersetzungen – unabhängig davon, ob für Tarifverträge anderer Gewerkschaften im gleichen Betrieb eine Friedenspflicht gilt. Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik wären nicht mehr als "kollektives Betteln“ (Bundesarbeitsgericht 1984).
Die Folgen einer verordneten Tarifeinheit hat das BAG in seinem Urteil vom 7. Juli 2010 sehr klar beschrieben: Die Verhandlungsposition der betroffenen Gewerkschaft werde ebenso geschwächt wie ihre Attraktivität, Mitglieder zu werben oder zu erhalten. Mit anderen Worten: Eine Gewerkschaft, deren Tarifverträge durch den Zwang zur Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip entwertet werden und die sich dem Tarifdiktat einer zahlenmäßig größeren Gewerkschaft im Betrieb beugen muss, verliert an Akzeptanz, Attraktivität und Bedeutung - und ist damit in ihrer Existenz bedroht. In ihren Auswirkungen würde eine solche Regelung nur noch durch ein Verbot unliebsamer Gewerkschaften übertroffen.
Die Behauptung ist einfach unwahr, eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit sei notwendig, „um den bestehenden Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken“ (Koalitionsvertrag). Tarifpluralismus ist der grundgesetzlich vorgesehene Normalfall und seit Jahren gelebte Realität in der Bundesrepublik Deutschland. So verhandelt beispielsweise der Marburger Bund mit den Krankenhausträgern Tarifverträge für die angestellten Ärztinnen und Ärzte und die Vereinigung Cockpit mit den Fluggesellschaften Tarifverträge für die Piloten.
Nicht die überschaubare Anzahl von Berufsgewerkschaften ist Berufs- und Fachgewerkschaften sind verantwortlich für die von der BDA den Unternehmerverbänden beklagte „Zersplitterung der Tariflandschaft“, sondern die Arbeitgeber selbst. Durch die von den Arbeitgebern aktiv betriebene Zersetzung der Flächentarifverträge zu Gunsten von Verbands- und Haustarifverträgen, die mittlerweile fast 50 Prozent aller gültigen Tarifverträge ausmachen, haben sie selbst zu der Zerklüftung beigetragen, die sie nun so wortreich beklagen. Nach Angaben des BMAS-Tarifregisters (Stand: 31.12.2012) haben derzeit 10.116 Unternehmen Firmen-Tarifverträge abgeschlossen, im Jahr 1990 lag deren Anzahl noch bei rund 2.550.
Mit einem Gesetz zur Festschreibung der Tarifeinheit würden sich die Koalitionsparteien auch ins eigene Fleisch schneiden. Man kann nicht auf der einen Seite im Koalitionsvertrag eine „Fachkräfteoffensive“ ankündigen und auf der anderen Seite fachspezifischen Gewerkschaften jeden tarifpolitischen Handlungsspielraum nehmen.
Die Gewerkschaftsfreiheit gilt ausnahmslos für alle Arbeitnehmer in diesem Land. Tarifautonomie und Streikrecht sind unteilbar und keine Privilegien, die nach Gutdünken der Unternehmerverbände verliehen werden!
Deshalb fordern wir die Koalitionsparteien im Deutschen Bundestag auf, kein Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Tarifeinheit im Betrieb erzwingt und damit die freie gewerkschaftliche Betätigung faktisch außer Kraft setzt!