03.12.2021, 17:19
Unsere Petition - ABGELEHNT
Lärm, der krank macht
Wir bekamen die Stellungnahme des Petitionsausschusses des Landtags NRW, die wir im Anschreiben noch um das wichtige Anliegen von Lärmschutzmaßnahmen auch für diejenigen vom Bau der OW1 Betroffenen ergänzt hatten, die zum Zeitpunkt der Offenlage noch nicht im Besitz ihrer Immobilie waren und daher keine Einwände erheben konnten. Der Petitionsausschuss verweist auf die „Sechzehnte Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV“, die zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens auf dem Stand von 1990 zur Anwendung gebracht wurde (laut Planfeststellungsbeschluss, S.29/30 Punkt 5.6.1). Es ist daher anzunehmen, dass das Alter des Verfahrens hier zum Nachteil für die von Lärm Betroffenen wird, denn die Verordnung ist längst novelliert worden – so liest man im aktuellen Text u.a.:
„ § 2 Immissionsgrenzwerte - (4) Die Bundesregierung erstattet spätestens im Jahre 2025 und dann fortlaufend alle zehn Jahre dem Deutschen Bundestag Bericht über die Durchführung der Verordnung. In dem Bericht wird insbesondere dargestellt, ob die in § 2 Absatz 1 genannten Immissionsgrenzwerte dem Stand der Lärmwirkungsforschung entsprechen und ob weitere Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche erforderlich sind.“
Der Petitionsausschuss „stellt den (…) Anwohnern anheim“, sich nach Inkrafttreten der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019 (…) „einen Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation bei der zuständigen Straßenbauverwaltung zu stellen“.
Ökopunkte-System als Alibi
In Bezug auf die Natur schreibt der Petitionsausschuss: „Die Auswirkungen der Neubaumaßnahme können durch vorgesehene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.“ Diese Aussage ist schlicht als falsch zu bewerten. Denn im Planfeststellungsbeschluss (S.152f) selbst stellt die Obere Naturschutzbehörde eindeutig fest, dass „die durch die vier Varianten verursachten Auswirkungen (…) für die Landschaftspotentiale Boden, Erholungseignung/Wohnumfeld und Biotoptypen/Fauna unter Berücksichtigung von Vermeidung und Verminderung als erheblich und nachhaltig einzuschätzen“ sind. Sie sind „somit insgesamt in der Definition (des damals gültigen) Landschaftsgesetzes NRW § 4(4) als nicht ausgleichbar zu bewerten“ (UVS zur L 486n, Grünplan 1996).
Dass dieser leichtsinnige Umgang mit dem Ökopunkte System fortlaufend zum Verlust naturrelevanter Flächen führt, haben wir in vergangenen Newslettern bereits dargestellt. Mehr dazu ist auf der Webseite "www.OW1aktuell.info - Ausgleichsmaßnahmen" nachzulesen. Die Natur ist kein IKEA Schrank!
Nicht mehr zeitgemäß angesichts von Biodiversitäts- und Klimakrise
Ansonsten lesen sich die Formulierungen des Petitionsausschusses amtsschimmelig und wirken wie abgegriffene Worthülsen aus einer längst nicht mehr zeitgemäßen Mottenkiste. Offenbar fällt niemandem in den verantwortlichen Partei- und Verwaltungsetagen auf, dass deren Selbstgefälligkeit in etwa so gut mit dem realen Zustand unserer Natur und der Ökosysteme da draußen in unserem Bundesland zusammenpasst wie die berühmte Faust aufs Auge.
Besonders gravierend ist die mangelhafte Rechtsverbindlichkeit in Bezug auf den Biotopverbund, die für die Artenvielfalt so existentiell wichtige Vernetzung von Lebensräumen kann so nicht ausreichend geschützt werden.
Straßenbau, als gäbe es kein Morgen
Derweil schreiten die Vorbereitungen für den Bau der OW1 weiter voran, das Flurbereinigungsverfahren läuft und Arbeiten für das erste Brückenbauwerk der OW1 an der B9 seit Juli. Die Brücken werden zuerst gebaut, was im Bereich der Schutzgebiete schrecklich traurige Bilder der Zerstörung geben wird.
Unter Hendrik Wüst werden in NRW alle derzeit geplanten, in Bezug auf Natur hoch konfliktreiche und teilweise Jahrzehnte alte (!) Straßenplanungen weiter durchgezogen werden. Ohne Rücksicht auf Verluste. Und es sind etliche! Zum Beispiel „Uedem Einzigartig“ oder „Rettet die Erftaue“ und viele mehr.
Sämtliche Straßenplanungen müssen ebenfalls auf ihre Verkehrswende- Tauglichkeit geprüft werden! Bis dahin muss ein Straßenbau Moratorium verhängt werden.
Nicht verfassungsgemäß!
"Einem Rechtsgutachten im Auftrag des BUND zufolge ist der Bundesverkehrswegeplan grundgesetzwidrig. Denn Klimaschutz spielt darin keine Rolle."
ALLE geplanten Straßenbauprojekte sollten konsequent unter Klimaschutz Aspekten geprüft werden. Naturschutz Aspekte müssen eine viel größere Rolle spielen! Nicht ausgleichbare Vorhaben sind zu streichen.
Wir haben bereits eines der dichtesten Verkehrsnetze GLOBAL!
taz.de/Gutachten-zu-Bundesverkehrswegeplan/!5801164/
Projektstau bedroht Mobilitätswende
Klimaschutz wird zur großen politischen Herausforderung für die nächste Bundesregierung. Abgeordnete und Minister begreifen zunehmend den Ernst der Lage. Das zeigte sich deutlich auf dem VDV-Mobilitätskongress Anfang Sept. in Düsseldorf.
Jan Böhmermann: Automobil radikalisiert
youtu.be/ybTHWzmlw70
Engagiert euch! Es grüßt