17.10.2019, 11:29
1.Ökologische Landwirtschaft ausbauen und auf mindestens 20 % bis 2025 erhöhen!
Dazu müssen die Anreizsysteme aus dem Aktionsplan Ökolandbau von 2017 deutlich verstärkt werden. Derzeit hat der Ökolandbau in Sachsen einen Anteil von 6,3 % und ist damit eines der Schlusslichter im Bundesgebiet.
Vgl.
www.landwirtschaft.sachsen.de/download/Aktionsplan_Oekolandbau_Sachsen13092017.pdf www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/oekologischer-landbau#textpart-1
2. Geltendes Recht umsetzen und mindestens 10 m Gewässer-Randstreifen schützen - für die Artenvielfalt und das Trinkwasser!
Gemäß § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 24 Sächsisches Wassergesetz sind min. 10 m Gewässerrandstreifen verbindlich einzuhalten und die Umsetzung durch staatliche Organe zu kontrollieren. Damit die Gewässer vor schädlichen Einträgen geschützt werden.
3. Freistaatliche und kommunale Flächen bis 2020 auf pestizidfreies Wirtschaften umstellen - ob in Eigennutzung oder Verpachtung! Geltende Pachtverträge sind hierfür zu überprüfen und ggf. zu erneuern.
4. Pestizideinsatz in jeglichen Schutzgebieten sofort verbieten, in der Landwirtschaft binnen 20 Jahren!
Hierzu muss einzig die FFH-Richtlinie Art. 6 Abs. 2 konsequent umgesetzt werden. Entsprechende Ziele und Maßnahmen sind in die FFH-Managementpläne zu übernehmen.
5. Ein Viertel aller Wiesen binnen 5 Jahren in Blühwiesen umwandeln.
Diese Wiesen können weiter extensiv im Rahmen eines insektenfreundlichen Pflegeregimes genutzt werden:
Vgl.
www.schmetterlingswiesen.de/PagesSw/Content.aspx?id=1864
6. Hecken, Bäume und kleine Gewässer in der Landwirtschaft erhalten und neu anlegen - damit die Landschaft wiederstrukturreicher wird!
Hierzu ist es notwendig, Gewässer zu renaturieren, Kleingewässer wiederherzustellen, blütenreiche Feldraine und -hecken anzupflanzen und die Waldränder aufzuwerten.
7. Binnen 5 Jahren 5 % der Landesfläche als Wildnisgebiete ausweisen und Verfügbarmachung von Flächen durch den Freistaat zur Umsetzung eines Biotopverbunds!
Der Freistaat Sachsen hat eine eigene Biotopvernetzungsplanung - setzt diese aber kaum wahrnehmbar um. Dieser Trend muss umgekehrt, der Biotopverbund zügig ausgebaut bzw. wiederhergestellt und Flächen gemäß der bundesdeutschen Biodiversitätsstrategie als Wildnis ausgewiesen werden.
Vgl.
www.bmu.de/naturschutz-offensive-2020
8. Naturschutz ist eine Bildungsaufgabe und muss deshalb in die Lehrpläne an Schule und Universität eingebunden werden!
9. Einführung einer Bodenpreisbremse und Einführung eines Bodenfonds!
Um die Explosion der Bodenpreise zu unterbinden, Boden als Spekulationsobjekt uninteressant zu machen und (ökologisch wirtschaftenden) Junglandwirt*innen eine Chance zu geben.