18.10.2018, 12:31
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!
Das Misstrauen der beiden Fraktionen von Grünen und SPD, das sich während der
Stadtratssitzung am 11. Oktober 2018 in den Erklärungen von Frau Clooth-Hoffmeister
und Herrn Heinzelmann offenbarte, hat handfeste Ursachen:
Das von der Bürgerinitiative (BI) initiierte Bürgerbegehren zum Kassieren des
Aufstellungsbeschlusses für eine Bebauung des nördlichen Stadtgartens wurde
grundsätzlich seitens der Stadtverwaltung mit dem Ziel behandelt, die Bürgerinitiative
in ihren Aktionen zu schwächen. Zum Beispiel:
Die Stadtverwaltung gewährte zwar „formal“ die gesetzlich vorgeschriebene
Beratung, jedoch fehlte dieser Beratung jegliche inhaltliche Note. Die gesetzlich
vorgeschriebene Kostenschätzung, welche ebenfalls durch die Stadtverwaltung zu
erbringen war und die Bürger*innen auf den Unterschriftenlisten darüber informieren
sollte, welche Kosten mit einer NICHT-Bebauung verbunden wären, wurde über
Monate hinausgezögert, um das Bürgerbegehren punktgenau in die Sommerferien
zu schieben. Der Zeitaufwand für diese Kostenschätzung, die den Kostenfaktor
NULL aufwies, ist bei allem Verständnis für ein hohes Arbeitspensum im Rathaus
nicht nachvollziehbar.
Die Trennung des Formalaktes zur Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
von der inhaltlichen Auseinandersetzung setzt das verwaltungsseitige Verwirrspiel
fort. Kein Wunder also, dass diese Trennung in der letzten Ratssitzung auf heftigen
Widerstand stieß, zumal sie ohne offensichtlichen Grund geschah. Die von der
Stadtverwaltung vorgeschlagene Änderung des Wahlverfahrens im Fall eines
Bürgerentscheides (von derzeit wahlweise möglicher Urnen- und Briefwahl auf
zukünftig reine Briefwahl) hätte die Stadtverwaltung schon längst anschieben
können.
Es stellt sich die berechtigte Frage, ob die Entscheidung über den Beitritt oder
Nichtbeitritt des Stadtrates zum Bürgerbegehren mit Absicht auf den 13. Dezember
2018 gelegt wurde. Träfe der Stadtrat den Beschluss, dem Begehren nicht
beizutreten, müsste die Stadtverwaltung innerhalb von drei Monaten einen
Bürgerentscheid durchführen. Und dieser könnte doch „wunderbar“ in die
Weihnachtszeit oder Weihnachtsferien oder gar in die Karnevalszeit gelegt werden –
ähnlich dem Zeitrahmen für die Unterschriftensammlung, die sich genau mit den
NRW-Sommerferien deckte und eine umfassende Ansprache, Aufklärung und
Einbeziehung aller Bürger*innen verhinderte.
Nach den Erfahrungen, die die Bürgerinitiative mit der Stadtspitze sammeln durfte, ist
der Verwaltung das durchaus zuzutrauen.
Die Bürgerinitiative plant, nach Abschluss des Gesamtverfahrens eine Petition beim
nordrhein-westfälischen Landtag auf der Grundlage ihrer Erfahrungen einzureichen,
um Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zu erreichen. Es kann und darf
nicht sein, dass eine Institution wie die Stadtverwaltung Bad Honnef, die als
vorrangige Interessenvertreterin für die Bebauung des nördlichen Stadtgartens
agiert, gleichzeitig zur Leiterin von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bestellt ist –
also von Instrumenten der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene, mit denen
eine solche Bebauung verhindert werden soll.
Es grüßt Sie recht herzlich Ihre
BÜRGERINITIATIVE "RETTET DEN STADTGARTEN BAD HONNEF"
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