13.11.2017, 12:51
Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen!
Am 7. November 2017 trafen sich drei Mitglieder unserer Bürgerinitiative/BI (Ulrike Holtkamp, Detlef Sattler und Heinz Jacobs) mit dem Geschäftsbereichsleiter Städtebau (Fabiano Pinto) und dem städtischen Rechtsassessor (Stefan Glaser), um sich über ein mögliches Bürgerbegehren auszutauschen.
Anknüpfend an die letzte Entscheidung des Planungsausschusses, weiterhin an der Bebauung des nördlichen Stadtgartens festzuhalten – trotz der erfolgreichen Unterschriftenaktion der Bürgerinitiative – galt es, das weitere Verfahren frühzeitig abzustimmen, denn die wichtigsten rechtlichen Instrumente, die möglicherweise infrage kommen, können nur im Verbund mit der Stadtverwaltung realisiert werden.
Die Ergebnisse:
• Nachdrücklich bekräftigte die BI ihre Entschlossenheit, den kompletten Stadtgarten in seiner Form und Schönheit zu erhalten.
• Um dieses Ziel zu erreichen, ist die BI bereit, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid einzusetzen, falls es sich als notwendig erweisen sollte.
Ein initiierendes Bürgerbegehren, das jederzeit möglich wäre, wird aktuell nicht angestrebt, weil die Protestaktion mit ihren 2.797 Unterschriften deutlich das für ein initiierendes Bürgerbegehren notwendige Stimmenquorum übersteigt (rund 1.700 Unterschriften). Der mit der Unterschriftenaktion dokumentierte Bürgerwille hat ein weitaus überzeugenderes Signal an Stadtverwaltung und Stadtrat gesendet, als es ein solches Bürgerbegehren vermocht hätte.
Ein kassierendes Bürgerbegehren, d.h. ein Begehren, das einen Beschluss des Stadtrates oder des Planungsausschusses aufhebt (einkassiert), ist aktuell nicht möglich und erweist sich auch nur dann als notwendig, falls tatsächlich eines Tages die Entscheidung fallen sollte, den nördlichen Teil des Stadtgartens abzuholzen und zu bebauen.
In einer ruhigen und sachlichen Atmosphäre wurden alle rechtlichen Fragen ausführlich erörtert. Zudem nutzten die Mitglieder der BI die Möglichkeit, die komplexe Problematik einer Bebauung zu thematisieren: die Gesundheitsgefährdung der Menschen durch Lärm und Schadstoffe, die Bodenversiegelung in einem hochwassergefährdeten Gebiet und die offensichtliche Unmöglichkeit, für europarechtlich streng geschützte Tiere ein adäquates Ersatzquartier zu schaffen.
Letztlich verlieh der BI-Sprecher, Heinz Jacobs, der Hoffnung Ausdruck, dass auch die Stadt Bad Honnef sich Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet fühlt, „die natürlichen Grundlagen auch in Verantwortung für die zukünftigen Generationen“ zu schützen, einem Gebot, dem auch Herr Pinto voll zustimmte.
Korrespondierende Veröffentlichungen unter:
• Honnef Heute: www.honnef-heute.de/stadtgarten-buergerinitiative-schreckt-vor-buergerbegehren-nicht-zurueck-setzt-zunaechst-auf-das-grundgesetz/
• Die Honnefer: diebadhonnefer.de/letzter-ausweg-buergerbegehren/
Herzliche Grüße,
Ihre Bürgerinitiative "Rettet den Bad Honnefer Stadtgarten"