09.09.2017, 14:16
Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen unserer Bürgerinitiative!
„Grüne Oase am neuen Wohnpark“ – unter diesem klangvollen Namen plant die Stadtverwaltung die weitere Projektvertiefung!
Entgegen aller Aussagen der Stadtverwaltung, dass es noch keine konkreteren Pläne zu einer Bebauung des nördlichen Stadtgartengeländes gibt, wurden genau diese im „Integrierten Handlungskonzept (InHK, Stand August 2017)“ konkretisiert.
Unter Punkt 6 des Konzeptes sind Maßnahmen gelistet, die eine klare Sprache sprechen, u.a. die Aufstellung einer Bauleitplanung für das nördliche Stadtgartengelände und eine Realisierung von Wohnbebauung unter Berücksichtigung von gefördertem (!) Wohnungsbau in diesem Gebiet.
Am 12. September 2017 tagt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, und auch hier steht das Thema im Rahmen einer Beschlussvorlage auf der Tagesordnung (Vorlage Nr.619/X Beschlussvorlage für Sitzung des Planungsausschuss).
Wenn das keine Planung ist – was ist es dann? Irreführung?
Die im Rahmen des Bürgerdialoges am 10. Juli 2017 eingebrachte Ablehnung vieler Bürger*innen zur Bebauung des nördlichen Stadtgartens wird von der Stadtverwaltung schlichtweg ignoriert oder schöngeredet (siehe Vorlage Nr. 619/X). Nach wie vor stehen hier aufgeführte Ablehnungsgründe, z.B. Umweltbelange (Artenschutz, Bodenversiegelung, Mikroklima, Bepflanzungsqualität, Hochwasserschutz), hohe Schadstoff- und Lärmbelastung durch die B42, ein Ratsbeschluss gegen die Bebauung von Grünflächen, hinter dem städtischen Ziel einer Bebauung zurück.
In der Vorlage (Nr. 619/X) für die Sitzung des Planungsausschusses am 12. September 2017 heißt es u.a.: „… An der Zielaussage zur Teilbebauung des nördlichen, nicht als Park angelegten Geländeteils wird im InHK festgehalten… Ziel des nördlichen Geländeteils ist eine Wohnbebauung im Sinne von Innenentwicklung, die die Leitperspektive „3000+“ des ISek zu Gunsten einer positiven Einwohnerentwicklung stützen kann. Dieser Bereich wurde im „ISek Rahmenkonzept Gesamtstadt“ als Schwerpunktraum für Innenentwicklung und Nachverdichtung (Leitziel 2) und als Schwerpunktraum für sozialen Wohnungsbau auf kommunalen Grundstücken (Leitziel 1) identifiziert…“.
Wie ernst kann, sollte, muss man die Aussagen der Stadtspitze nehmen? Über 2.000 vorwiegend aus Bad Honnef stammende Unterschriften gegen eine Bebauung des nördlichen Stadtgartens sind ein klares Statement! Auch wenn man dieses in der Bad Honnefer Stadtverwaltung nicht hören und sehen möchte.
Am 12. September 2017 sind die im Planungsausschuss vertretenen Fraktionen gefragt – die auch uns Wähler*innen vertreten! Können sie dem weiter entwickeltem InHK und der Beschlussvorlage verantwortungsvoll folgen? Entspricht der Umgang mit Bürger*innen-Veto ihren kommunalpolitischen Prinzipen?
Die Sitzung des Planungsausschuss ist eine öffentliche. Treffpunkt: Dienstag, 12. September 2017, 18.00 Uhr Ratssaal!
Herzliche Grüße,
Ihre Bürgerinitiative "Rettet den Stadtgarten"