09.03.2012, 16:34
Sehr geehrter Herr Schmidt-Moser,
vielen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme vom 29.02.2012.
Uns Wassersportlern geht es hauptsächlich darum, die aktuell benutzten Strände und Wasserflächen weiterhin für uns umweltverträglich benutz- und befahrbar zu belassen. Dazu gehören gerade die Aktivitäten rund um das Markelsdorfer Huk, westlich vom Campingplatz Altenteil sowie nördlich des Strandparkplatzes Westermarkelsdorf. Nach Ihrem Entwurf sollen diese Bereiche auch Wasserflächen enthalten und in das NSG eingeschlossen werden. Damit sind wir nicht einverstanden, denn so schaffen Sie hier die Voraussetzung für die Einrichtung eines Befahrensverbotes.
Sie schreiben: "Es ist auch nicht geplant, eine Befahrensregelung für diese Ostseeteile beim Bundesverkehrsminister zu beantragen. Das ist den Surfern zuletzt am 12. Mai 2011 in Burg auf Fehmarn zugesichert worden. Daran hat sich nichts geändert."
Dieses Versprechen ist sehr ehrbar, jedoch völlig ohne eine rechtliche Verbindlichkeit.
Allein der Bund kann Befahrensverbote für Bundeswasserstraßen aussprechen und tut dies auch ohne Antrag der Landesbehörde nach eigenem Ermessen - mit Antrag der Landesbehörde würde es vielleicht ein wenig schneller gehen.
Es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass ein Antrag beim Bund bereits in einer Schublade nur darauf wartet, dass das NSG bis an die Wasserkante eingerichtet wird. Denn nur dann kann der Bund tätig werden. Die Voraussetzung dafür wird durch die Einrichtung des NSG von Ihnen geschaffen.
Ihnen als Landesbehörde fehlt also jegliche Entscheidungsbefugnis, ob hier ein Befahrensverbot ausgesprochen wird oder nicht.
Das beantragte Befahrensverbot um den Krummsteert im Südwesten der Insel Fehmarn befindet sich bereits im Prüfungsstadium und wird aller Voraussicht nach auch so kommen. Auch dieses Befahrensverbot wurde nur möglich, nachdem der Bereich zum NSG erklärt wurde.
Mit konstruktivem Gruß von der Insel Fehmarn, Jochen Czwalina 09.03.2012