21.02.2012, 09:55
In Beschreibung den Verschreiber "FHH-Gebiet" in "FFH-Gebiet" geändert.
Neuer Petitionstext: Die Landesregierung bereitet gegenwärtig eine Verordnung vor, durch die der gesamte nordwestliche und nördliche Küstenbereich von Fehmarn in einer Ausdehnung von 825 ha unter Naturschutz gestellt werden soll. Das Naturschutzgebiet soll auch den Flachwasserbereich auf der Ostsee weitgehend mit einschließen. Die zahlreichen Verbote, die mit der Unterschutzstellung einhergehen, wirken sich dahin aus, dass die üblichen Freizeitbeschäfti-gungen wie Surfen, Kiten bis hin zur schlichten Strandbenutzung künftig erheblich reglementiert bzw unmöglich sein werden. Die Attraktivität Fehmarns als Ferieninsel geht damit verloren.
Wir beantragen daher, dass die Landesregierung von der Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet Abstand nimmt. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Verordnung nicht zu erlassen. Der gegenwärtige Schutz als Vogelschutz- und FHH-Gebiet FFH-Gebiet reicht aus.