08.08.2018, 21:18
Natürlich - ein Widerspruch gegen das "Verbot" unseres Bürgerbegehrens war von uns angekündigt, und wurde am 6.8.2018 am Vormittag persönlich übergeben bzw. eingereicht.
Dass wir auch hier wieder - teilweise persönlich - unter massiven Druck - auch seitens der Politik, Behörden etc. gesetzt werden, sei hier nur vorsorglich erwähnt - denn in Hamburg können Bürgerbegehren nach einem alten Gesetz (aus dem Jahre 1936...) schlichtweg nicht zugelassen bzw. verboten werden. (nur in Hamburg möglich)
Und das muss sich natürlich GRUNDSÄTZLICH ändern...
Bald müssen wir uns auch Gedanken zum Thema Geld für Anwälte und ggf. weitere Schritte (Gericht etc.) machen.. dazu später mehr
Bleiben Sie dran...