03.08.2021, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
02.08.2020, 13:38
Hier die Stellungnahme des Bund Naturschutz - Kreisgruppe Mühldorf
muehldorf.bund-naturschutz.de/stellungnahmen.html
...
Uns ist bewusst, dass die Gemeinde Maitenbeth durch die Nähe zu München einem erheblichem Siedlungsdruck ausgesetzt ist. Der BN lehnt dennoch die vorgesehene Bebauung am Schellenberg ab. Wir bitten darum, ökologisch verträgliche Alternativen am nördlichen Ortsrand in Richtung B12 in Betracht zu ziehen. Auch ist zu überlegen, ob durch entsprechende Satzungsänderungen eine Nachverdichtung im Bestandsbau erleichtert werden kann insbesondere für die einheimische Bevölkerung.
Unsere Ablehnung begründet sich wie folgt:
...
muehldorf.bund-naturschutz.de/stellungnahmen.html
16.07.2020, 01:23
KLARSTELLUNG ZUR PETITION
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Bei der Petition geht es NICHT darum ein Baugebiet zu verhindern.
Wir wollen auf KEINEN Fall verhindern, dass Maitenbether Familien/Bürger bauen dürfen.
Es geht um die INTEGRATION der Magerwiese in das neue Baugebiet.
Es geht um Grünfläche im Siedlungsbereich, die sowieso geschaffen werden muss.
Warum nicht eine bestehende Naturfläche dafür nutzen?
11.07.2020, 21:47
Aus dem Schreiben von Landrat Heimerl, geht klar hervor, dass die Entscheidung über das Biotop bei der Gemeinde liegt. Das Landratsamt bzw. die untere Naturschutzbehörde würde es auch gerne erhalten.
***
**Die Gemeinde hat immer eine Vorbildfunktion, auch im Bezug auf den Naturschutz **
***
Zur Klarstellung, es geht uns in keinem Fall um das Verhindern eines Baugebietes für junge Maitenbether Familien. Es geht um die "Integration des Biotops in das Baugebiet". D.h. ein Baugrund weniger, dafür eine nachhaltige handelnde Gemeinde.
Auszug aus dem Brief von Landrat Heimerl:
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Wie Sie richtigerweise feststellen, befindet sich in dem Bereich des geplanten Baugebietes „Schellenberg“ eine Flachland-Mähwiese mit Übergängen hin zu einem Magerrassen. Es ist korrekt, dass beide Biotoptypen gem. Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG gesetzlich geschützte Biotope sind.
Auch gilt grundsätzlich für Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB der Grundsatz, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden und dies im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (§ 13 Abs. 1 BNatSchG; § 1 Abs. 7 BauGB). Im Sinne des Vermeidungsgebots ist zu prüfen, ob die ökologisch hochwertige Magerwiese nicht erhalten und als naturnahe, den Ortsbereich aufwertende Grünfläche integriert werden kann.
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Im Rahmen des Verfahrens zur Bauleitplanung findet seitens der Gemeinde eine Abwägung der vorgebrachten Belange statt.
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11.07.2020, 21:47
Aus dem Schreiben von Landrat Heimerl, geht klar hervor, dass die Entscheidung über das Biotop bei der Gemeinde liegt. Das Landratsamt bzw. die untere Naturschutzbehörde würde es auch gerne erhalten.
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**Die Gemeinde hat immer eine Vorbildfunktion, auch im Bezug auf den Naturschutz **
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Zur Klarstellung, es geht uns in keinem Fall um das Verhindern eines Baugebietes für junge Maitenbether Familien. Es geht um die "Integration des Biotops in das Baugebiet". D.h. ein Baugrund weniger, dafür eine nachhaltige handelnde Gemeinde.
Auszug aus dem Brief von Landrat Heimerl:
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Wie Sie richtigerweise feststellen, befindet sich in dem Bereich des geplanten Baugebietes „Schellenberg“ eine Flachland-Mähwiese mit Übergängen hin zu einem Magerrassen. Es ist korrekt, dass beide Biotoptypen gem. Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG gesetzlich geschützte Biotope sind.
Auch gilt grundsätzlich für Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB der Grundsatz, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden und dies im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (§ 13 Abs. 1 BNatSchG; § 1 Abs. 7 BauGB). Im Sinne des Vermeidungsgebots ist zu prüfen, ob die ökologisch hochwertige Magerwiese nicht erhalten und als naturnahe, den Ortsbereich aufwertende Grünfläche integriert werden kann.
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Im Rahmen des Verfahrens zur Bauleitplanung findet seitens der Gemeinde eine Abwägung der vorgebrachten Belange statt.
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