29.06.2021, 22:47
Nur fehlende Zitatende-Kennzeichnung und stilistische Umformulierung an einer Stelle (2 Mal beispielsweise in einem Fall ersetzt durch andere Formulierung), inhaltlich keinerlei Änderung!
Neue Begründung:
Das Projekt des Umbaus des Tübinger ZOB/Anlagenparks wurde als ökologischer Maßnahmenkatalog mit einer späteren Erhöhung des Baumbestands nach Fällung von knapp 100, viele Jahrzehnte alten Park-Bäumen dargestellt. Die Substanz hinter der ökologischen Fassade spricht jedoch zunehmend sichtbar eine andere Sprache, wie sie im Zitat des grünen OB Boris Palmer in den Stuttgarter Nachrichten vom 22.07.2020 klar zum Ausdruck kommt: >„Es gibt sachlich keinen Grund, den Bäumen nachzutrauern“, die wenigsten von ihnen seien stattlich gewesen und sie wären einem 40-Millionen-Euro-Projekt im Weg gestanden.
So gibt es beispielsweiseauch ausgerechnet in Tübingen bis jetzt auch keine Baumschutzsatzung geschweige denn einen Denkmalschutz für Bäume als Landschaftsmarker bzw. „kulturhistorische Zeugen“ wie beispielsweise das Institut für Ökologie der TU Berlin auf ihrer Homepage schreibt: „Ein Schlüsselfaktor für die naturschutzfachliche Bedeutung des Baumbestands von historischen Parkanlagen ist das Baumalter. Viele der heute bei uns seltenen und geschützten Tierarten sind gerade auf alte Bäume und ihre vielfältigen Strukturen angewiesen. (...) Nur selten können Bäume bei uns natürlich altern. Während daher im Wald nur selten Altbäume und sogenannte Baumveterane zu finden sind, wurden in der Regel Altbäume in historischen Parkanlagen aufgrund ihres Alterswertes, ihrer Ästhetik und ihrer Funktion im Park längstmöglich erhalten.“i
Bereits vorhandene ausgefeilte Biotope im Anlagenpark, die sich mit den prachtvollen großen, teils um die 100 Jahre alten Bäumen zusammen entwickelt haben, wurden nur noch in dem Maße erhalten, wie es nötig war, um sogenannte „Verbotstatbestände“ zu vermeiden, die keine Chance auf Genehmigung gehabt hättenii. Dies wird dann auch noch vollmundig als grüne Maßnahme verkauft, obwohl es sich nur noch um ökologisches Minimalhandeln, ja Alibihandeln dreht, da wo gerade in einer mehrheitlich „grünen“ Stadt ein erhöhtes Engagement für den Erhalt von Naturressourcen und naturnaher Lebensqualität zu erwarten wäre.
Das Tübinger Projekt hat einen klar überdimensionierten Charakter – auf einer vergleichsweise kleinen Fläche sollen multifunktional eine fast 9 Meter hohe Fahrradbrücke, ein Rückzugsbereich für streng geschützte Tierarten, eine Eventfläche am See, Fahrradschnellstraßen durch den Park und Räume für Sport, Spaß und Spiel geschaffen werden. Braucht Tübingen unter hohem Baumverlust eine große Tiefgarage mit Platz für 1000(!) Fahrräder, wenn unmittelbar auf der anderen Seite des Bahnhofs bereits eine große Parkplatz-Betonfläche existiert, auf der man ein kreativ-ökologisch gestaltetes Parkhaus hätte errichten können? Auch um eine wichtige Verbindung zu dem südwestlich gelegenen Behördenzentrum via Radbrücke zu schaffen, wurde als Vorbild London mit seinen „Cycle Superhighways“ benutztiii Allein in INNER London wohnen gut 3 Millionen Menschen, in ganz Tübingen knapp 90.000. Die Kosten für die Radbrücke West explodieren von 5,1 auf 11,6 Millionen Euro (Stand Juni 2020).
Was die geplante Seeverkleinerung angeht, so stellt diese nicht nur biotopspezifisch einen großen Eingriff dar, sondern hat auch negative Auswirkungen auf das Stadtklima. Die Abkühlung im Sommer wird vermindert und der Grundwasserspiegel gesenkt. Der emeritierte Chemie-Professor Dr. Günther Jung schreibt in einem offenen Brief: „Der Grundwasserstand wird durch die massive Bebauung am versiegelten Europaplatz und im Park mit Straßen und Eventflächen erheblich dezimiert.“ Und weiter: „Je größer ein See, umso größer seine Wärmekapazität, also umso besser seine Klimapufferwirkung (…).“ iv
Ziel dieser Petition ist daher eine sofortige Überarbeitung der bestehenden Pläne, die die Lebensqualität der Tübinger/innen in einem harmonischen und behutsamen Miteinander von Mensch und Naturräumen an die erste und entscheidende Stelle setzt.
ii Vgl. Punkt 4 „Artenschutzrechtliche Maßnahmen“, S. 23, „saP zur Neuordnung ZOB und Anlagensee Tübingen“ in dem von der Planungsgesellschaft Bresch Henne Mühlinghaus der Genehmigungsbehörde zur Prüfung vorgelegten Papier : „Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch bauliche Veränderungen bzw. den Betrieb im geplanten Vorhabensbereich für die in Kapitel 3 genannten Arten zu vermeiden, sind artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich.“
iv Offener Brief von Prof. Dr. em. Günther Jung, von 1973 bis 2002 Professor für Organische Chemie und Biochemie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 17 (12 in Regierungsbezirk Tübingen)